Reichs-GesetzblattReichsverlagsamt, 1908 |
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Zadetki 1–3 od 71
Stran 242
... muß die Abnahme spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen . Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sachverständigen müssen enthalten : 1. das Datum ; bei Lieferungen vom Kahn : 2. den Namen des Schiffers , die Nummer des ...
... muß die Abnahme spätestens am vorhergehenden Werktag erfolgen . Das Andienungsschreiben und die Bescheinigung der Sachverständigen müssen enthalten : 1. das Datum ; bei Lieferungen vom Kahn : 2. den Namen des Schiffers , die Nummer des ...
Stran 373
... muß mit Rücksicht auf das Durchfahren scharfer Krümmungen eingeschränkt werden . Die Vorschriften der ... muß . Außerdem muß zum Einhängen der Kuppelung über dem Zug- haken ein Raum von mindestens 200 Millimeter Höhe und von mindestens ...
... muß mit Rücksicht auf das Durchfahren scharfer Krümmungen eingeschränkt werden . Die Vorschriften der ... muß . Außerdem muß zum Einhängen der Kuppelung über dem Zug- haken ein Raum von mindestens 200 Millimeter Höhe und von mindestens ...
Stran 619
Germany. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deut- liche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen . 4. Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und von einem vereideten Sachverständigen ausgestellte Bescheinigung ...
Germany. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deut- liche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen . 4. Jeder Sendung muß eine vom Fabrikanten und von einem vereideten Sachverständigen ausgestellte Bescheinigung ...
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