Quellen zur neueren Geschichte, 26. izdajaH. Lang, 1944 - 96 strani |
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... Bündnisse mit fremden Staaten werden von gemeiner Eidge- nossenschaft geschlossen . Jedes Bündniß eines einzelnen oder mehrerer Kantone mit einer fremden Macht ist untersagt . Militärkapitulationen und Verträge über ökonomische und ...
... Bündnisse mit fremden Staaten werden von gemeiner Eidge- nossenschaft geschlossen . Jedes Bündniß eines einzelnen oder mehrerer Kantone mit einer fremden Macht ist untersagt . Militärkapitulationen und Verträge über ökonomische und ...
Stran 73
... Bündnisse jedoch können nur , nach dem Artikel 20 , von drei Viertheilen der Kantone erkannt und geschlossen werden . Art . 30. Das Protokoll und die Akten der Tagsatzung sollen in deut- scher Sprache verfaßt werden . Leitung der ...
... Bündnisse jedoch können nur , nach dem Artikel 20 , von drei Viertheilen der Kantone erkannt und geschlossen werden . Art . 30. Das Protokoll und die Akten der Tagsatzung sollen in deut- scher Sprache verfaßt werden . Leitung der ...
Stran 85
... Bündnisse mit auswärtigen Staaten ; doch sind für diese wichtigen Verhandlungen Drey Viertheile der Cantons - Stimmen erforderlich . In allen übrigen Verfügungen , die durch den gegenwärtigen Bund der Tag- satzung übertragen sind ...
... Bündnisse mit auswärtigen Staaten ; doch sind für diese wichtigen Verhandlungen Drey Viertheile der Cantons - Stimmen erforderlich . In allen übrigen Verfügungen , die durch den gegenwärtigen Bund der Tag- satzung übertragen sind ...
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