Quellen zur neueren Geschichte, 26. izdajaH. Lang, 1944 - 96 strani |
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Stran 13
... Gericht in Frankfurth am Mayn angeord- net , dessen Mitglieder von den Bundes Ständen nach einer zu bestim- menden Norm zu präsentiren sind und welches einen Senat zur Instruc- tion und einen zum Spruch in erster Instanz , einen dritten ...
... Gericht in Frankfurth am Mayn angeord- net , dessen Mitglieder von den Bundes Ständen nach einer zu bestim- menden Norm zu präsentiren sind und welches einen Senat zur Instruc- tion und einen zum Spruch in erster Instanz , einen dritten ...
Stran 14
... Gericht in Streitigkeiten derjenigen die der Landeshoheit unterworfen sind unter sich , sind nicht zulässig ; eben so wenig in Rechts Sachen ge- gen die Landesherren . Solche Gegenstände gehören vor die höchsten Gerichte der Kreis ...
... Gericht in Streitigkeiten derjenigen die der Landeshoheit unterworfen sind unter sich , sind nicht zulässig ; eben so wenig in Rechts Sachen ge- gen die Landesherren . Solche Gegenstände gehören vor die höchsten Gerichte der Kreis ...
Stran 22
... Gericht dritter Instanz . Diejenigen Bundesglieder , deren Besitzungen nicht eine durch die organischen Gesetze zu bestimmende Volkszahl ( bei welcher jedoch verwandte Fürstenstämme und die freien Städte die ihrige zusammen- zählen ...
... Gericht dritter Instanz . Diejenigen Bundesglieder , deren Besitzungen nicht eine durch die organischen Gesetze zu bestimmende Volkszahl ( bei welcher jedoch verwandte Fürstenstämme und die freien Städte die ihrige zusammen- zählen ...
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