| 1885 - 836 strani
...Anwendung, wenn die Gegenforderung früher als sechü Monate vor der Concurseröffnung entstanden ist, oder wenn der Besitzer der Gegenforderung zur Uebernahme...Gemeinschuldners, noch von der Zahlungseinstellung desselben Kenntniss hatte. Die Behauptung des Wissens oder Nichtwissens der vorher bezeichneten Thatsachcn kann... | |
| Bernischer Juristenverein - 1887 - 664 strani
...G. zulässig, «wenn der Enverber zur Uebernahme der Forderung und zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet war, und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung, noch von dem Eröffnungsantrag Kenntuiss hatte»; eine Ausnahme, die nach 0. und... | |
| Bavaria (Germany). - 1877 - 536 strani
...zu-> lässig, wenn der Erwerber zur Ucberuahme der Forderung oder zur Befriedi: gung "des Gläubigers verpflichtet war und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung noch von dem Eröffnungsantrage Kcnntniß hatte,') ß 4tt. Die Bestimmung des 8... | |
| Baden (Germany) - 1879 - 422 strani
...ist zulässig, wenn der Erwerber zur Uebemcchme der Forderung oder zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet war, und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung noch von dem Eröffnungsantrage Kenntniß hatte. 2.6. 2. x.0, 10, 49. Die Bestimmung... | |
| Adolf Menzel - 1886 - 376 strani
...findet keine Anwendung, wenn die Gegenforderung früher als sechs Monate vor der Concurseröffuung entstanden ist, beziehungsweise im Wege der Abtretung...Gläubigers des Gemeinschuldners verpflichtet war, und zur Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Anbringung eines Begehrens um Concurseröffnung... | |
| Hugo Rehbein, Otto Ludwig Karl Reincke - 1889 - 612 strani
...ist zulässig, wenn der Erwerber zur Uebernahme der Forderung oder zur Befriedigung des Gläubigers verpflichtet war und zu der Zeit, als er die Verpflichtung einging, weder von der Zahlungseinstellung noch von dem Eröffnungsantrage Kenntniss hatte. §. 49. Die Bestimmung des §.... | |
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