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Inhaltsverzeichniss.

Die Neufundländer Fischereifrage.

1884. Juni 12. Grossbritannien. Kolonialamt an den Gouverneur von Neufundland, betr. ein englisch-französisches Abkommen über die Fischereifrage

10086.

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Gouverneur von Neufundland an das Kolonialamt.
Vorschläge des neufundländer Ministeriums zu Ab-
änderungen des Abkommens .

10087.

10089.

Kolonialamt an den Gouverneur von Neufundland.
Die englische Regierung will Abänderungen versuchen 10088.
Kolonialamt an den Gouverneur. Verlangen nach
Sicherheit, dass die Koloniallegislatur einem modifi-
cierten Abkommen zustimmen wird
Auswärtiges Amt an die neufundländer Regierung.
Die französische Regierung will bei Verwerfung des
Abkommens durch die neufundländer Legislatur strikt
auf ihren vertragsmässigen Rechten bestehen.
Protest der französischen Regierung gegen die Er-
richtung britischer Hummerfaktoreien an der Ver-
tragsküste und gegen ein die Fischerei einschränken-
des neufundländer Gesetz

Franz. Botschaft an das engl. auswärtige Amt. Mit-
theilung, dass die französischen Seeoffiziere ihren
neuen Instruktionen gemäss Fischfanggerät confis-
ciert haben

Gouverneur von Neufundland an die engl. Regierung.
Mittheilung, dass ein besonderer Abgesandter nach
England abgeht, um die Sanktion für den „Köder-
Gesetzentwurf" zu erlangen, die für Neufundland
eine Lebensfrage sei

Marquis Salisbury an Viscount Lyons. Bericht über
eine Unterredung mit dem französischen Botschafter.
Die engliche Regierung will das „Ködergesetz“ für
die nächste Saison nicht in Kraft treten lassen .
Englische Regierung an den Gouverneur von Neu-
fundland. Gründe für Nichtsanktionirung des Ge-
setzentwurfs

. 10090.

10091.

10092.

. 10093.

10094.

10095.

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1887.

19.

Mai 19. Grossbritannien. Engl. auswärtiges Amt an die franz.
Botschaft. Das Abkommen von 1885 wurde unter
der ausdrücklichen Voraussetzung der Zustimmung
der neufundländer Legislatur unterzeichnet
Kolonialamt an das auswärtige Amt. Die neufund-
länder Regierung soll veranlasst werden, gegen Zu-
stimmung der Königin zu dem „Ködergesetze" einen
Gesetzentwurf zur Verhinderung der Fischfallen an
der Vertragsküste durchzusetzen

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Auswärtiges Amt an das Kolonialamt. Britische
Hummerfactoreien an der Vertragsküste werden von
der engl. Regierung als Zuwiderhandlung nicht gegen
den Utrechter Vertrag, sondern gegen die Deklaration
von Versailles von 1783 angesehen

.

Engl. Regierung an die neufundländer. Die Königin
sanktionirt das Ködergesetz"; doch tritt es erst
nach Ende der Fischereisaison in Kraft . .
Auswärtiges Amt an die franz. Botschaft. Das neu-
fundländer Fischereigesetz bezieht sich nicht auf
französische Fischer

Kolonialamt an das auswärtige Amt. Verwerfung
des Abkommens von 1885 durch die neufundländer
Legislatur.

von

Neufundland.

Der Gesetzentwurf soll

10098.

10099.

10100.

10101.

10102.

10103.

10104.

Kolonialamt an den Gouverneur
Verlangen nach einem Kolonialgesetze über die
Fischfallen
Antwort auf das vorige.
eingebracht werden Doch ist der Erfolg ungewiss 10105.
Gouverneur von Neufundland an die engl. Regierung.
Gesetzentwurf vom neufundländer Unterhause an-
genommen, Inkrafttreten aber erst nach zwei Jahren
Derselbe an dieselbe. Gesetzentwurf angenommen.
Kolonialamt an Lord Lytton. Vertragswidrige Er-
richtung einer Hummerfaktorei an der Vertragsküste
durch franz. Fischer

Englischer Protest gegen die Errichtung fester Hummer-
faktoreien in Neufundland durch die Franzosen .
Antwort auf das vorige. Die franz. Niederlassungen
haben keinen dauernden Charakter

Franz. Botschafter an das auswärtige Amt. Ver-
neinung eines concurrirenden englischen Fischerei-
rechtes an der Vertragsküste .

Französ. Botschafter an das engl. auswärtige Amt.
Protest gegen die Errichtung einer englischen Hummer-
fischerei an der Vertragsküste, da Ĥummern zu den
Fischen gehören, auf deren Fang ein ausschliess-
liches französisches Recht bestehe .

Französ. Minister des Auswärtigen an den engl. Bot-
schafter. Die Faktoreien sind nicht temporär. Die
franz. Fischer sind auch zum Hummerfang berechtigt
und zwar mit Ausschlies-ung der Engländer
Kolonialamt an den Gouverneur von Neufundland.
Die beste Lösung wäre, wenn die Faktoreien jedes
der beiden Länder da geduldet würden, wo sie die
des anderen nicht behindern

Auswärtiges Amt an das Kolonialamt. Vorschlag,
die auftauchenden Fragen über die Hummerfischerei
einem Schiedsspruche zu unterbreiten
Antwort auf das vorige. Zustimmung. Doch ist eine
Verständigung mit Frankreich vor einer solchen mit
der Kolonie wünschenswerth .

Auswärtiges Amt an den franz. Botschafter. Die
Zurückziehung der englischen Hummerfaktoreien zu
Gunsten der französischen verweigert. Protest gegen
Errichtung neuer französischer Faktoreien.

10106.

10107.

10108.

10109.

10110.

10111.

10112.

10113.

10114.

10115.

10116.

10117.

Sachregister: Grossbritannien Der Robbenfang im Behringsmeere.

1889. Juli

V

9. Grossbritannien. Auswärtiges Amt an den franz. Bot-
schafter. Geschichte und Wesen der franz. Rechte
an der Vertragsküste. Widerlegung des franz. An-
spruchs auf ein ausschliessliches Fischereirecht.. 10118.
Auswärtiges Amt an Lord Lytton. Mittheilung, dass
die frauz. Regierung sich mit dem Vorschlage eines
Schiedsspruches einverstanden erklärt hat
Kolonialamt an das auswärtige Amt. Die neufund-
länder Regierung lehnt den Vorschlag des Kolonial-
amts vom 28. März 1889 ab. Vertagung der Ver-
handlungen mit Frankreich über ein Schiedsgericht
wünschenswerth.

Aug. 13.

Okt.

30.

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10119.

10120.

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Franz. Botschafter an das engl. auswärtige Amt.
Annahme des Modus vivendi

14.

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18.

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April

1.

Antwort auf das vorige. Besorgnisse unbegründet. 10126.
Gouverneur von Neufundland an das Kolonialamt.
Ein Parlamentsmitglied hat den Antrag auf Auf-
hebung des Fischfallengesetzes gestellt
Antwort auf das vorige.

10127.

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2.

10128.

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Der Robbenfang im Behringsmeere.

1886. Aug. 24. Grossbritannien. Contre-Admiral Seymour an die Ad

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