Reichs-GesetzblattReichsverlagsamt, 1903 |
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Zadetki 1–3 od 6
Stran 203
... Wahlvorsteher den Protokollführer und die Beisiger mittels Handschlags an Eidesstatt verpflichtet und so den Wahlvorstand bildet . Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig sein ...
... Wahlvorsteher den Protokollführer und die Beisiger mittels Handschlags an Eidesstatt verpflichtet und so den Wahlvorstand bildet . Zu keiner Zeit der Wahlhandlung dürfen weniger als drei Mitglieder des Wahlvorstandes gegenwärtig sein ...
Stran 206
... Wahlvorsteher ernannt . Dieser hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den und zu Beisigern 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 6 . ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermin eingeladen , beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung des ...
... Wahlvorsteher ernannt . Dieser hatte aus der Zahl der Wähler zum Protokollführer den und zu Beisigern 1 . 2 . 3 . 4 . 5 . 6 . ernannt und zwei Tage vor dem Wahltermin eingeladen , beim Beginne der Wahlhandlung zur Bildung des ...
Stran 210
... Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend . Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen , von dem Wahlvorsteher , den Beisitzern und dem Protokollführer , deren keiner ein unmittelbares Staatsamt bekleidet , genehmigt und ...
... Wahlvorsteher und der Protokollführer gleichzeitig abwesend . Gegenwärtige Verhandlung ist vorgelesen , von dem Wahlvorsteher , den Beisitzern und dem Protokollführer , deren keiner ein unmittelbares Staatsamt bekleidet , genehmigt und ...
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