Reichs-Gesetzblatt, Kolièina 1 ,2. delReichsverlagsamt, 1938 |
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Zadetki 1–3 od 49
Stran 1091
... Dienstbezüge § 53 ( 1 ) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind a ) das zulekt bezogene Grundgehalt , b ) der Wohnungsgeldzuschuß und c ) andere Dienstbezüge , die im Reichsbesoldungs- recht oder im Reichshaushaltsplan als ruhe ...
... Dienstbezüge § 53 ( 1 ) Ruhegehaltfähige Dienstbezüge sind a ) das zulekt bezogene Grundgehalt , b ) der Wohnungsgeldzuschuß und c ) andere Dienstbezüge , die im Reichsbesoldungs- recht oder im Reichshaushaltsplan als ruhe ...
Stran 1104
... Dienstbezüge oder Bezüge nach diesem Gesek anzurechnen . Antragsfristen § 113 Die Anträge nach §§ 105 , 106 , 108 und 111 müssen zur Vermeidung des Rechtsverlustes inner- halb eines Jahres nach dem Todesfall gestellt werden . B ...
... Dienstbezüge oder Bezüge nach diesem Gesek anzurechnen . Antragsfristen § 113 Die Anträge nach §§ 105 , 106 , 108 und 111 müssen zur Vermeidung des Rechtsverlustes inner- halb eines Jahres nach dem Todesfall gestellt werden . B ...
Stran 1278
... Dienstbezüge des Ver- storbenen zugrunde gelegt . Würde der Verstorbene nach den allgemeinen Vorschriften bereits ein höheres Ruhegehalt als fünfundvierzig vom Hundert seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhalten , so beträgt das bei ...
... Dienstbezüge des Ver- storbenen zugrunde gelegt . Würde der Verstorbene nach den allgemeinen Vorschriften bereits ein höheres Ruhegehalt als fünfundvierzig vom Hundert seiner ruhegehaltfähigen Dienstbezüge erhalten , so beträgt das bei ...
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Pogosti izrazi in povedi
1938 Reichsgesetzbl 38 Verordnung Abschnitt Adolf Hitler Amtsgericht Antrag Artikel August Ausgegeben zu Berlin Beamten Bekanntmachung Beschwerde Besoldungsgruppe Bestimmungen Betrag Bezirk Bezirksamt Bezirksfreie Stadt Bezüge Deutschen Gemeindeordnung Deutschen Reich Dezember Dienst Dienstbezüge Dienstzeit Ehegatten Einvernehmen Entlassung Entscheidung erhält folgende Fassung Erlaß erlassen Frist Führers und Reichskanzlers Fürsorge und Versorgung Gebühren gelten gemäß Gemeinden Gericht gesekbl Gesekes Gesezes gewährt gilt Grund Güteklasse Heilfürsorge Herausgegeben vom Reichsministerium Höhe Hundert Inkrafttreten Innern In Vertretung Jahren Januar Juli Kinderzuschläge Kraft Kreis Lande Österreich Landkr lichen Marktordnungsbezirk März mindestens Monats muß Oberkommando der Wehrmacht öffentlichen Oktober Personen Pflegezulage Preisbildung Preisgebiet Preuß Regierungsbezirk Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsgesehblatt Reichskommissar Reichsmark Reichsmark Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsminister für Ernährung Reichsministerium des Innern RM/cbm Ruhegehalt ruhegehaltfähigen September 1938 sinngemäß sowie Stadtkr Stelle sudetendeutschen Gebieten Teil Verordnung Verordnung tritt Verordnung zur Durchführung Vorschriften Wehrmacht Wirtschaft Witwen Zivilprozeßordnung zulässig zuständigen Zweite Verordnung