Reichs-Gesetzblatt, Kolièina 1 ,2. delReichsverlagsamt, 1938 |
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Stran 1095
Germany. Durchführung der Heilfürsorge § 71 ( 1 ) Die Heilfürsorge umfaßt a ) Krankenpflege ( ärztliche Behandlung und Ver- sorgung mit Arzneien , Brillen , Bruchbändern und anderen kleineren Heilmitteln ) , Hilfe und Wartung ...
Germany. Durchführung der Heilfürsorge § 71 ( 1 ) Die Heilfürsorge umfaßt a ) Krankenpflege ( ärztliche Behandlung und Ver- sorgung mit Arzneien , Brillen , Bruchbändern und anderen kleineren Heilmitteln ) , Hilfe und Wartung ...
Stran 1269
... Heilfürsorge kann in dringenden Fällen schon vor der Entscheidung über einen Anspruch nach § 65 gewährt werden , wenn Arbeitsdienstbeschä- b ) die Körperschäden bei dem Ausscheiden aus dem Reichsarbeitsdienst Heilfürsorge erforderlich ...
... Heilfürsorge kann in dringenden Fällen schon vor der Entscheidung über einen Anspruch nach § 65 gewährt werden , wenn Arbeitsdienstbeschä- b ) die Körperschäden bei dem Ausscheiden aus dem Reichsarbeitsdienst Heilfürsorge erforderlich ...
Stran 1270
... Heil fürsorge bis zur Gesamtdauer von sechsundzwanzig Wochen als Zugeteilte erhalten . Die Heilfürsorge wird von der Krankenkasse veranlaßt , welcher der Arbeitsdienstbeschädigte als Mitglied angehört . § 72 ( 1 ) Krankengeld oder ...
... Heil fürsorge bis zur Gesamtdauer von sechsundzwanzig Wochen als Zugeteilte erhalten . Die Heilfürsorge wird von der Krankenkasse veranlaßt , welcher der Arbeitsdienstbeschädigte als Mitglied angehört . § 72 ( 1 ) Krankengeld oder ...
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1938 Reichsgesetzbl 38 Verordnung Abschnitt Adolf Hitler Amtsgericht Antrag Artikel August Ausgegeben zu Berlin Beamten Bekanntmachung Beschwerde Besoldungsgruppe Bestimmungen Betrag Bezirk Bezirksamt Bezirksfreie Stadt Bezüge Deutschen Gemeindeordnung Deutschen Reich Dezember Dienst Dienstbezüge Dienstzeit Ehegatten Einvernehmen Entlassung Entscheidung erhält folgende Fassung Erlaß erlassen Frist Führers und Reichskanzlers Fürsorge und Versorgung Gebühren gelten gemäß Gemeinden Gericht gesekbl Gesekes Gesezes gewährt gilt Grund Güteklasse Heilfürsorge Herausgegeben vom Reichsministerium Höhe Hundert Inkrafttreten Innern In Vertretung Jahren Januar Juli Kinderzuschläge Kraft Kreis Lande Österreich Landkr lichen Marktordnungsbezirk März mindestens Monats muß Oberkommando der Wehrmacht öffentlichen Oktober Personen Pflegezulage Preisbildung Preisgebiet Preuß Regierungsbezirk Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsgesehblatt Reichskommissar Reichsmark Reichsmark Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsminister für Ernährung Reichsministerium des Innern RM/cbm Ruhegehalt ruhegehaltfähigen September 1938 sinngemäß sowie Stadtkr Stelle sudetendeutschen Gebieten Teil Verordnung Verordnung tritt Verordnung zur Durchführung Vorschriften Wehrmacht Wirtschaft Witwen Zivilprozeßordnung zulässig zuständigen Zweite Verordnung