Wenn ein Kammermitglied ein besoldetes Staatsamt annimmt oder im Staatsdienste in ein Amt eintritt, mit welchem ein höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur... Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart - Stran 2641907Celotni ogled - O knjigi
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 strani
...höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. Niemand kann Mitglied beider Kammern sein. Artikel 79. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich.... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 strani
...höherer Rang oder ein höherer Gehalt verbunden ist, ^o verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. Niemand kann Mit,glied beider Kammern sein (Art. 78). Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich.... | |
| Prussia (Kingdom). Landtag. Herrenhaus - 1878 - 396 strani
...höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. Niemand kann Mitglied beider Kammern sein. Artikel ?N. Die Sitzungen beider Kammern sind össentlich.... | |
| Otto Bismarck (Fürst von) - 1892 - 468 strani
...höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so. verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen." Ich glaube, daß der Fall unzweiselhaft vorliegt, daß der betreffende Beamte in ein Amt eingetreten... | |
| Wilhelm Altmann - 1897 - 332 strani
...höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. Niemand kann Mitglied beider Kammern sein. Art. 79. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich.... | |
| August Plate - 1903 - 362 strani
...höherer Rang oder ein höheres Gehalt verbunden ist, so verliert es Sitz und Stimme in der Kammer und kann seine Stelle in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. Niemand kann Mitglied beider Kammern sein." 5. ^. Aus <Ärund des Art. 78 Abs. 3 sind sür erloschen... | |
| 1907 - 454 strani
...ein höherer Gehalt oder Rang verbunden ist. so verliert es Sitz und Stimme in der Ständeversammlnng und kann seine Stelle in derselben nur durch neue...bezieht. Ob im einzelnen Falle die Voraussetzungen des § 14(i Abs. 4 vorliegen und ein Verlust der Kammermitgliedschaft anzunehmen ist, hat die beteiligte... | |
| Dietrich Schäfer - 1911 - 570 strani
...besoldetes Reichsoder Staatsamt annimmt, oder im Reichs- oder Staatsdienst in ein Amt" eintritt, mit welchem ein höherer Gehalt oder Rang verbunden ist, so verliert...in derselben nur durch neue Wahl wieder erlangen. 25 Art. 14. Der § 147 der Verfa?sungsurkunde erhält folgende Fassung: § 147. Wer mehrmals in die... | |
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