Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Stran 10
... Antrag bei jeder Behörde gestellt werden , die zur Entgegennahme auch nur eines Antrags zuständig ist . § 6 Zur ... Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung feststellen . Die Vor- schriften ...
... Antrag bei jeder Behörde gestellt werden , die zur Entgegennahme auch nur eines Antrags zuständig ist . § 6 Zur ... Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung feststellen . Die Vor- schriften ...
Stran 130
... Antrag für voll- jährige Kinder gewährt , die mindestens vier Monate im Kalenderjahr auf Kosten des Steuer- pflichtigen für einen Beruf ausgebildet worden sind und während dieser Zeit das 25. Lebens- jahr noch nicht vollendet haben ...
... Antrag für voll- jährige Kinder gewährt , die mindestens vier Monate im Kalenderjahr auf Kosten des Steuer- pflichtigen für einen Beruf ausgebildet worden sind und während dieser Zeit das 25. Lebens- jahr noch nicht vollendet haben ...
Stran 218
... Antrag auf Entscheidung des Senats gestellt werden . Der Beschluß muß hierauf unter Angabe der Frist hinweisen . Wird die Entscheidung des Senats rechtzeitig beantragt , so gilt der Beschluß des Vorsizenden als nicht ergangen ...
... Antrag auf Entscheidung des Senats gestellt werden . Der Beschluß muß hierauf unter Angabe der Frist hinweisen . Wird die Entscheidung des Senats rechtzeitig beantragt , so gilt der Beschluß des Vorsizenden als nicht ergangen ...
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Pogosti izrazi in povedi
38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung