Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Zadetki 1–3 od 32
Stran 162
... Arbeitgeber darf die Änderungen und Er gänzungen der Steuerkarte bei der Berechnung der Lohnsteuer erst bei den Lohnzahlungen berücksichtigen , die er nach Vorlage der geänderten oder ergänzten Steuerkarte leistet . In den Fällen , in ...
... Arbeitgeber darf die Änderungen und Er gänzungen der Steuerkarte bei der Berechnung der Lohnsteuer erst bei den Lohnzahlungen berücksichtigen , die er nach Vorlage der geänderten oder ergänzten Steuerkarte leistet . In den Fällen , in ...
Stran 165
... Arbeitgeber anerkannt hat , daß das Dienstverhältnis bis 31. Mai bestanden hat . Hier han- delt es sich nicht um eine einmalige Einnahme , sondern um die Zahlung laufender Bezüge für die Monate April und Mai , weil die nachgezahlten ...
... Arbeitgeber anerkannt hat , daß das Dienstverhältnis bis 31. Mai bestanden hat . Hier han- delt es sich nicht um eine einmalige Einnahme , sondern um die Zahlung laufender Bezüge für die Monate April und Mai , weil die nachgezahlten ...
Stran 168
... Arbeitgeber in Höhe des geschäßten Rückstandes haftbar machen ( § 16 ) . Haftung ( § 38 Absay 3 ESM , § 116 AO ) § 46 ( 1 ) Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitslohn einzübehaltenden ...
... Arbeitgeber in Höhe des geschäßten Rückstandes haftbar machen ( § 16 ) . Haftung ( § 38 Absay 3 ESM , § 116 AO ) § 46 ( 1 ) Der Arbeitgeber haftet dem Reich für die Einbehaltung und Abführung der vom Arbeitslohn einzübehaltenden ...
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38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung