Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Stran 71
... Behörde für die Prüfungen von Kaltblut- pferden s . Rennwesen . Oberste Behörde für die Prüfungen von Warmblut- pferden s . Rennwesen . Oberste Behörde für Traber - Zucht und -Rennen f . Rennwesen . Oberste Behörde für Bollblut - Zucht ...
... Behörde für die Prüfungen von Kaltblut- pferden s . Rennwesen . Oberste Behörde für die Prüfungen von Warmblut- pferden s . Rennwesen . Oberste Behörde für Traber - Zucht und -Rennen f . Rennwesen . Oberste Behörde für Bollblut - Zucht ...
Stran 155
... behörde gegen eine Gebühr von höchstens 1 Reichs- mark , die der Gemeinde zufließt , ersetzt . III . Änderung und Ergänzung der Eintragungen auf der Steuerkarte ( §§ 17 bis 28 ) Verbot privater Änderungen , Berichtigung ( § 42 EStG ) ...
... behörde gegen eine Gebühr von höchstens 1 Reichs- mark , die der Gemeinde zufließt , ersetzt . III . Änderung und Ergänzung der Eintragungen auf der Steuerkarte ( §§ 17 bis 28 ) Verbot privater Änderungen , Berichtigung ( § 42 EStG ) ...
Stran 536
... Behörde ihres Heimatstaates darüber beibringen , daß ihr ein in den Gesezen dieses Staates begründetes Ehehindernis nicht bekannt ist ( Ehefähigkeitszeugnis ) . Das Zeugnis muß , falls durch Staatsvertrag nichts anderes vereinbart ist ...
... Behörde ihres Heimatstaates darüber beibringen , daß ihr ein in den Gesezen dieses Staates begründetes Ehehindernis nicht bekannt ist ( Ehefähigkeitszeugnis ) . Das Zeugnis muß , falls durch Staatsvertrag nichts anderes vereinbart ist ...
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Pogosti izrazi in povedi
38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung