Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Stran 16
... Personen . 4. Ausländer , die auf Grund des § 18 des Gerichtsver- fassungsgesehes nicht der deutschen Gerichts- barkeit unterliegen oder | ( 3 ) Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen hat nur der Reiseleiter den Meldeschein ...
... Personen . 4. Ausländer , die auf Grund des § 18 des Gerichtsver- fassungsgesehes nicht der deutschen Gerichts- barkeit unterliegen oder | ( 3 ) Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen hat nur der Reiseleiter den Meldeschein ...
Stran 189
... Personen , die regelmäßig Ver- käufe von Landmaschinen und landwirtschaftlichen Ge- räten auf fremde Rechnung vermitteln , mit Ausnahme der im Abs . 3 genannten Firmen und Personen , darf höchstens eine Provision eingeräumt werden , die ...
... Personen , die regelmäßig Ver- käufe von Landmaschinen und landwirtschaftlichen Ge- räten auf fremde Rechnung vermitteln , mit Ausnahme der im Abs . 3 genannten Firmen und Personen , darf höchstens eine Provision eingeräumt werden , die ...
Stran 267
... Personen ; 4. an Personen , gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürger- lichen Ehrenrechte erkannt worden ist , für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen ...
... Personen ; 4. an Personen , gegen die auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht oder auf Verlust der bürger- lichen Ehrenrechte erkannt worden ist , für die Dauer der Zulässigkeit der Polizeiaufsicht oder des Verlustes der bürgerlichen ...
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38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung