Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Stran 243
... Reichsminister der Finanzen kann zu- laffen , daß auch Kinder , die das sechzehnte Lebens- jahr , aber noch nicht das einundzwanzigste Lebens , jahr vollendet haben , als mitzuzählende Kinder im Sinn des § 13 Absah 1 Ziffer 1 gelten , 1 ...
... Reichsminister der Finanzen kann zu- laffen , daß auch Kinder , die das sechzehnte Lebens- jahr , aber noch nicht das einundzwanzigste Lebens , jahr vollendet haben , als mitzuzählende Kinder im Sinn des § 13 Absah 1 Ziffer 1 gelten , 1 ...
Stran 373
... Wirtschaft im Lande Österreich . Vom 9. April 1938 . Die Reichsregierung hat das folgende Gesez beschlossen , das hiermit verkündet wird : § 1 Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt , zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft ...
... Wirtschaft im Lande Österreich . Vom 9. April 1938 . Die Reichsregierung hat das folgende Gesez beschlossen , das hiermit verkündet wird : § 1 Der Reichsminister der Finanzen wird ermächtigt , zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft ...
Stran 620
... Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Jm Auftrag Dr. Schefold Der Reichswirtschaftsminister In Vertretung Brinkmann Verordnung über die treißkommunalen Bezüge der ...
... Reichsminister der Finanzen Graf Schwerin von Krosigk Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Jm Auftrag Dr. Schefold Der Reichswirtschaftsminister In Vertretung Brinkmann Verordnung über die treißkommunalen Bezüge der ...
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38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung