Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Stran 154
... ( Steuerkarte ) und das Jahr , für das die Steuerkarte gilt , einzutragen . Wird eine Urliste nicht geführt , so ist die laufende Nummer der Steuer- farte zugleich mit dem Vermert Stk in der Haus haltsliste und außerdem in der Urfartei ...
... ( Steuerkarte ) und das Jahr , für das die Steuerkarte gilt , einzutragen . Wird eine Urliste nicht geführt , so ist die laufende Nummer der Steuer- farte zugleich mit dem Vermert Stk in der Haus haltsliste und außerdem in der Urfartei ...
Stran 155
... Steuerkarte folgenden Hinzurechnungs- vermerk aufzunehmen : " Zweite ( Dritte usw. ) Steuerkarte . Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vor An- wendung der Lohnsteuertabelle dem tatsächlichen Arbeitslohn folgende Beträge ...
... Steuerkarte folgenden Hinzurechnungs- vermerk aufzunehmen : " Zweite ( Dritte usw. ) Steuerkarte . Für die Berechnung der Lohnsteuer sind vor An- wendung der Lohnsteuertabelle dem tatsächlichen Arbeitslohn folgende Beträge ...
Stran 162
... Steuerkarte bei der Berechnung der Lohnsteuer erst bei den Lohnzahlungen berücksichtigen , die er nach Vorlage der geänderten oder ergänzten Steuerkarte leistet . In den Fällen , in denen die Änderung und Ergänzung nach der Eintragung ...
... Steuerkarte bei der Berechnung der Lohnsteuer erst bei den Lohnzahlungen berücksichtigen , die er nach Vorlage der geänderten oder ergänzten Steuerkarte leistet . In den Fällen , in denen die Änderung und Ergänzung nach der Eintragung ...
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Pogosti izrazi in povedi
38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung