Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1938 |
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Zadetki 1–3 od 59
Stran 242
... gemäß für die Arbeitsleistung weiblicher Betriebsinhaber anzuschen ist . “ 5. Jm §15 werden die Abfäße 2 und 3 gestrichen , Absah 4 wird Absay 2 . 6. § 16 Absag 1 erhält die folgende Fassung : ( 1 ) Das für ein Kalenderjahr ...
... gemäß für die Arbeitsleistung weiblicher Betriebsinhaber anzuschen ist . “ 5. Jm §15 werden die Abfäße 2 und 3 gestrichen , Absah 4 wird Absay 2 . 6. § 16 Absag 1 erhält die folgende Fassung : ( 1 ) Das für ein Kalenderjahr ...
Stran 390
... gemäß versteuern . Dem Antrag ist nur zu entsprechen , wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen : 1. Der Antrag muß bis zum 10. Mai 1938 bei dem zuständigen Finanzamt ( Steuerbehörde ) gestellt sein ; 2. Die unter § 4 Absaß 2 ...
... gemäß versteuern . Dem Antrag ist nur zu entsprechen , wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen : 1. Der Antrag muß bis zum 10. Mai 1938 bei dem zuständigen Finanzamt ( Steuerbehörde ) gestellt sein ; 2. Die unter § 4 Absaß 2 ...
Stran 541
... gemäß Abs . 1 hingewiesen hat , die Geburt des Kindes mitzuteilen . In der Mitteilung find die Vornamen und der Familienname des Kindes sowie Ort und Tag seiner Geburt anzugeben . Es sollen ferner angegeben werden : a ) das Standesamt ...
... gemäß Abs . 1 hingewiesen hat , die Geburt des Kindes mitzuteilen . In der Mitteilung find die Vornamen und der Familienname des Kindes sowie Ort und Tag seiner Geburt anzugeben . Es sollen ferner angegeben werden : a ) das Standesamt ...
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38 Bekanntmachung 38 Verordnung Adolf Hitler Anordnung Antrag Anwendung April Arbeit Arbeitgeber Arbeitnehmer Arbeitszeit Artikel Ausgegeben zu Berlin Ausland Außerkrafttr Beamten Behörde besondere Bestimmungen Betrag Deutſchen deutschen Gebieten Deutschen Reich Dienst dieſer Durchführungsverordnung DurchfV Einkünfte Eintragung Erste Febr folgendes verordnet Führers und Reichskanzlers Gefeßes Gefolgschaftsmitglieder gemäß Gemeinden Gerichte Gesezes gewährt Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten iſt Jahre Januar Juli Juni Kinder Lande Österreich lichen Lohnsteuer März Meldeschein Monate muß nebst öffentlichen Öſterreich Österreich Land Personen Preisbildung Preuß Ratifikation Reichsarbeitsdienst Reichsarbeitsminister Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern RM RM RM Saarland Schuß Sept ſie ſind Standesbeamte Steuerkarte Steuern Steuerpflichtigen sudetendeutschen Gebieten Teil Teilweise Einf uſw Vereinb Verkehr Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Verwaltungen und Betrieben Vierjahresplan Vorl Vorschr Vorschriften Warenverkehr Wehrmacht Ziff zuständigen Zweite Verordnung