Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1943 |
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Zadetki 1–3 od 88
Stran 146
... Entscheidung über den Antrag des Staatsanwalts ist das Landgericht zuständig , das für die erhobene Scheidungsklage zuständig war . Das Verfahren bestimmt sich nach den Vorschriften über das Verfahren in Angelegen- heiten der ...
... Entscheidung über den Antrag des Staatsanwalts ist das Landgericht zuständig , das für die erhobene Scheidungsklage zuständig war . Das Verfahren bestimmt sich nach den Vorschriften über das Verfahren in Angelegen- heiten der ...
Stran 344
... Entscheidung darf sich nicht auf den Grund des geltend gemach- ten Anspruchs beschränken . Das Gericht kann die Entscheidung für vor- läufig vollstreckbar erklären . Es kann die vorläufige Vollstreckung von einer vorherigen ...
... Entscheidung darf sich nicht auf den Grund des geltend gemach- ten Anspruchs beschränken . Das Gericht kann die Entscheidung für vor- läufig vollstreckbar erklären . Es kann die vorläufige Vollstreckung von einer vorherigen ...
Stran 581
... Entscheidung zu hören . ( 2 ) Gegen die Entscheidung des Versicherungs- amts ist binnen einem Monat Berufung an das Oberversicherungsamt zulässig , wenn der Aus- schußvorsitzende sie wegen der Bedeutung der Sache oder der ...
... Entscheidung zu hören . ( 2 ) Gegen die Entscheidung des Versicherungs- amts ist binnen einem Monat Berufung an das Oberversicherungsamt zulässig , wenn der Aus- schußvorsitzende sie wegen der Bedeutung der Sache oder der ...
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Pogosti izrazi in povedi
1939 Reichsgesetzbl 43 Verordnung Amts Amtsgericht Anerben Anordnung Antrag Anwendung April Arbeitsgericht Artikel August Ausgegeben zu Berlin Beamten Beisitzer Bekanntmachung Beschluß Besoldungsgruppe Bestimmungen Betriebe Deutschen Dezember Donau-Reichsgauen Durchführungsverordnung eingegliederten Ostgebieten Einvernehmen Einzelbezug Eisenbahn-Verkehrsordnung Entscheidung entsprechend Erbhof erhält folgende Fassung Erlaß des Führers Erlasses erläßt ersten Februar Frist Gebiet gelten gemäß Genehmigung Gericht gesetzbl Gesetzes Gewerbegerichte gilt Grund Grundstücks Güteklasse Herausgegeben vom Reichsministerium Januar Juli Juni Kohlmarkt Kraft Land Landesbauernführer Landkreis Braunau Landkreise lichen Luftschutz Luftwaffe März Maß Maßnahmen Militäranwärter muß Niederdonau nung Nutzungsberechtigten öffentlichen Oktober Ostarbeiter Personen Preis Preisgebiet Rechts Regierungsbezirk Reichs Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsarbeitsminister Reichsdruckerei Reichsgau Sudetenland Reichsgesetzblatt Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern Reichsstrafgesetzbuchs Reichsverlagsamt Druck Reichswirtschaftsminister Satz sinngemäß sonstigen sowie Stadtkreise Stelle Treuhänder Verfahren verordnet Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Vertretung Dr Verwaltung Vierjahresplan Vorschriften Vorsitzende Wehrmacht Widerruf Wohnungsgeldzuschuß Zivilprozeßordnung zulässig zuständigen