Reichs-Gesetzblatt, 21. izdajaReichsverlagsamt, 1896 |
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Abkömmlinge Ablaufe Anordnung Anspruch Antrag Artikel Aufhebung Ausgaben ausgeschlossen Beamten Bekanntmachung berechtigt Berlin beschränkt Besizer besonderen bestehenden Bestellung bestimmt Betrag betreffend Betrieb bezeichneten bleiben Bürgerlichen Gesetzbuchs Chemin de fer darf deutschen Dritten Ehegatten Eigenthümer Eintragung Eintritte Eisenbahn Eltern entsprechende Anwendung Erben Erblasser Erbschaft erfolgt erforderlich erhält Erklärung erlangt erst Ertheilung Erwerber Fabrik Falle finden findet Folge folgende Forderung Frau Frist Gegenstand gegenüber gehörenden gelten geltenden Vorschriften gemacht Gemeinschaft Genehmigung Gericht Gesammtgut Geschäfte Gesellschaft Gesezes gilt Gläubiger Gleiche Gleiche gilt Grundstücks Hypothek insbesondere Jahre Juli Juni Kaiserlichen Käufer Kindes Kosten Kündigung Landes Leistung lichen Mann Mark Mündels muß Mutter neue öffentlichen Person Recht Rechtsgeschäft Reichs Sache Schaden Schuldner sofern soll sowie steht Stelle Tage Testament Theil Titel Tode tritt Unberührt Urkunde Vater Verbindlichkeit Verfügung Verkäufer verlangen Vermögen verpflichtet Vertrag Vertreter Verwaltung Vormund Vormundschaftsgericht Vorschriften Waaren Weise Werth Werthpapiere wirksam Zucker zulässig zuständigen Zustimmung Zwecke Zweifel