Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder

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Kaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1906
 

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Stran 569 - Teiles 1906 versendet werden, sowie für Muster, welche von Handelsreisenden österreichischer, ungarischer, beziehungsweise schweizerischer Häuser eingebracht werden, alle diese Waren und Muster, wenn sie binnen einer im voraus zu bestimmenden Frist unverkauft wieder ausgeführt werden ; für leere gebrauchte signierte Säcke jeder Art, sowie für leere signierte...
Stran 471 - PAPEN, ernannt, die, nachdem sie ihre beiderseitigen Vollmachten ausgetauscht und in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Artikel übereingekommen sind : ARTIKEL 1.
Stran 571 - Theile sollen Schiffsführer und Fahrzeuge, welche einem derselben angehören, unter denselben Bedingungen und gegen dieselben Abgaben von Schiff oder Ladung zugelassen werden, wie Schiffsführer und Fahrzeuge des eigenen Staates.
Stran 509 - Vertrag soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen in St. Petersburg sobald als möglich ausgetauscht werden. Zu Urkund dessen haben ihn die beiderseitigen Bevollmächtigten unterzeichnet und ihre Siegel beigedrückt.
Stran 545 - Im Falle keiner der vertragenden Theile zwölf Monate vor diesem Tage seine Absicht, die Wirkungen des Vertrages aufhören zu lassen, kundgegeben haben sollte, 'bleibt derselbe in Geltung bis zum Ablaufe eines Jahres von dem Tage ab, an welchem der eine oder der andere der vertragenden Theile denselben gekündigt hat.
Stran 493 - Beklagte aufzutreten, und sollen in dieser Hinsicht alle Rechte und Befreiungen der Inländer genießen und wie diese befugt sein, sich in jeder Rechtssache der durch die Landesgesetze zugelassenen Anwälte, Sachwalter und Vertreter jeder Art zu bedienen.
Stran 455 - ... Dienstesverordnungen ihres Landes vorgesehenen Entschädigungen Anspruch und werden für jeden Tag nur einmal, ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erklärungen oder des Viehes, bezahlt. Diese Angestellten haben dem Träger der Erklärung eine Empfangsbescheinigung zu übergeben. Wenn mehrere Viehbesitzer ihr Vieh vereinigt haben, um es gemeinschaftlich der Beschau unterziehen zu lassen, werden die erwähnten Angestellten diese Empfangsbescheinigung einem derselben übergeben. IV. Vieh, welches...
Stran 583 - Wagen eingehen und in denselben Wagen nach einem Orte im Innern befördert werden, an welchem sich ein zur Abfertigung befugtes Zoll...
Stran 475 - Die Bewohner von nicht mehr als 5 Kilometer von der Grenze entfernt liegenden Ortschaften können die Grenze in beiden Richtungen zu jeder Stunde mit ihren eigenen, an den Pflug oder an ein Fuhrwerk gespannten Tieren überschreiten, jedoch nur zum Zwecke landwirtschaftlicher Arbeiten oder in Ausübung ihres Gewerbes und unter Beobachtung der bestehenden Zollvorschriften.
Stran 598 - Tal und umgekehrt, sowie der Transit von Vieh und Waren aus der Schweiz durch Österreich nach dem Samnauner Tal und umgekehrt, und zwar sowohl über die Zollämter Martinsbruck und Spissermühl als auch über das Zollamt Schalkelhof nach Spissermühl gestattet.

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