Reichs-GesetzblattReichsverlagsamt, 1916 |
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Stran 104
... Bestimmungen zu treffen . Die Festehungen ( Nr . 1 ) und die Bestimmungen ( Nr . 2 ) bedürfen der Zu- stimmung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Behörden Diese können die Festsetzungen und Bestimmungen selbst treffen ...
... Bestimmungen zu treffen . Die Festehungen ( Nr . 1 ) und die Bestimmungen ( Nr . 2 ) bedürfen der Zu- stimmung der Landeszentralbehörde oder der von ihr bestimmten Behörden Diese können die Festsetzungen und Bestimmungen selbst treffen ...
Stran 105
Germany. S 10 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung und bestimmen , wie das Lebendgewicht , nüchtern gewogen ( § 1 ) , zu berechnen ist . Sie bestimmen , wer als Gemeinde , Kommunalverband ...
Germany. S 10 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Ausführung dieser Verordnung und bestimmen , wie das Lebendgewicht , nüchtern gewogen ( § 1 ) , zu berechnen ist . Sie bestimmen , wer als Gemeinde , Kommunalverband ...
Stran 1040
... Bestimmungen zur Ausführung dieser Ver- ordnung . Soweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht , erlassen die Landeszentralbehörden die . Bestimmungen zur Ausführung des Abschnitts III dieser Verordnung . Sie können anordnen ...
... Bestimmungen zur Ausführung dieser Ver- ordnung . Soweit er von dieser Befugnis keinen Gebrauch macht , erlassen die Landeszentralbehörden die . Bestimmungen zur Ausführung des Abschnitts III dieser Verordnung . Sie können anordnen ...
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