Reichs-GesetzblattBüreau des Bundeskanzlers, 1918 |
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Stran 783
Germany. 4. Antiquitäten , einschließlich alter Drucke , und Gegenstände , wie sie aus Liebhaberei von Sammlern erworben werden , sofern diese Gegenstände nicht vorwiegend zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt zu werden pflegen , sowie ...
Germany. 4. Antiquitäten , einschließlich alter Drucke , und Gegenstände , wie sie aus Liebhaberei von Sammlern erworben werden , sofern diese Gegenstände nicht vorwiegend zu wissenschaftlichen Zwecken gesammelt zu werden pflegen , sowie ...
Stran 784
... Gegenstände im Inland durch andere als die im § 1 Abs . 1 bezeichneten Personen und außerhalb einer Versteigerung ( § 1 Abs . 3 ) ; 2. die entgeltliche Lieferung der nach § 8 steuerpflichtigen Gegenstände in oder aus dem Ausland an eine ...
... Gegenstände im Inland durch andere als die im § 1 Abs . 1 bezeichneten Personen und außerhalb einer Versteigerung ( § 1 Abs . 3 ) ; 2. die entgeltliche Lieferung der nach § 8 steuerpflichtigen Gegenstände in oder aus dem Ausland an eine ...
Stran 792
... Gegenstände ins Ausland verbringt . Gehört der Verbringer zu den im § 1 Abs . 1 bezeichneten Personen , so finden die Vorschriften der §§ 12 bis 24 Anwendung . Gehört er nicht zu diesen Personen , so hat er die Ausfuhr nach näherer ...
... Gegenstände ins Ausland verbringt . Gehört der Verbringer zu den im § 1 Abs . 1 bezeichneten Personen , so finden die Vorschriften der §§ 12 bis 24 Anwendung . Gehört er nicht zu diesen Personen , so hat er die Ausfuhr nach näherer ...
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