Die Einheit Deutschlands in politischer und ideeller Entwickelung

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F.A. Brockhaus, 1832 - 83 strani
 

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Stran 70 - Da der deutsche Bund, mit Ausnahme der freien Städte, aus souverainen Fürsten besteht, so muß dem hierdurch gegebenen Grundbegriffe zufolge die gesammte Staats-Gewalt in dem Oberhaupte des Staats vereinigt bleiben, und der Souverain kann durch eine landständische Verfassung nur in der Ausübung bestimmter Rechte an die Mitwirkung der Stände gebunden werden.
Stran 19 - Ah! daß der Geist Hermanns noch in der Asche glimmte! Stelle mich vor ein Heer Kerls wie ich, und aus Deutschland soll eine Republik werden, gegen die Rom und Sparta Nonnenklöster sein sollen.
Stran 55 - Deutschland ist wie ein schöner, weidlicher Hengst, der Futter und alles genug hat, was er bedarf. Es fehlt Ihm aber an einem Reiter.
Stran 52 - Die einzelnen Bevollmächtigten am Bundestage sind von ihren Committenten unbedingt abhängig, und diesen allein wegen getreuer Befolgung der ihnen ertheilten Instructionen, so wie wegen ihrer Geschäftsführung überhaupt verantwortlich.
Stran 25 - Darum bittet sie die großen und deutschgeboruen Führer Europa's und alle ihre hochherzigen Fürsten , welche nun neuverherrlicht um das alte Kaiserhaus versammelt stehen , einen Bund ihres Reiches zu erneuern, welcher mit inniger Kraft und Liebe das gemeinsame Vaterland umarme und in durchdringender Wirksamkeit allen Völkern Deutschlands stets das Gefühl gegenwärtig halte, daß sie nur Brüder eines Stammes und die gemeinschaftlichen Interessen desselben auch ihre ersten seyen. Sie bittet Sie,...
Stran 53 - Gesammtheit des Bundes für die Aufrechthaltung friedlicher und freundschaftlicher Verhältnisse mit den auswärtigen Staaten Sorge zu tragen ; 2. Die von fremden Mächten bei dem Bunde beglaubigten Gesandten anzunehmen, und wenn es nöthig befunden werden sollte, im Namen des Bundes Gesandte an fremde Mächte abzuordnen; 3.
Stran 79 - Staatsbürger sich hat einzeichnen lassen, sowol das active als das passive Wahlrecht besitzen. Die vollziehende Autorität ist die Nationalregierung, die aus Ministern und einem Präsidenten besteht, von der gesetzgebenden Kammer ernannt wird und derselben verantwortlich ist. Die gesetzgebende und vollziehende Gewalt der vereinigten deutschen Stämme darf aber nicht blos auf dem Papiere leben, sondern sie müssen auch eine imposante materielle Macht besitzen, um bei ihren Beschlüssen der pünktlichsten...
Stran 78 - Reichs bemessen wird, und daß eine bestimmte Anzahl von Familien je einen Deputirten zu stellen hat, welchen sie aus irgend einer Provinz oder Stamm des Reichs beliebig auswählen kann. Bei dieser Wahl soll jeder volljährige und der väterlichen Gewalt entlassene Deutsche, der unter die selbständigen Staatsbürger sich hat einzeichnen lassen, sowol das active als das passive Wahlrecht besitzen.
Stran 79 - Competenzmäßlgkeit ermächtigt zu sein, in so lange stets zum pünktlichen Gehorsam verpflichtet, als sie von Oben keine Gegenbefehle erhalten oder in dem Verlangen der requirirenden Behörde nicht offenbare Verbrechen liegen.
Stran 23 - Kaiferwürde beizulegen gedenke, auch von den Mitteln unterrichtet zu werden, die man dem künftigen Kaiser würde anvertrauen wollen und können, um ihn in den Stand zu setzen mit Nachdruck zu handeln. Von diesem letzten Punkt schweigt die erhaltene Antwort. Schwerlich würde selbst die geringe Gewalt, die ein römischer Kaiser im Reich, in den letzten Zeiten besaß, anders als durch die Anerkennung einer militärischen Macht, z. B. einer permanenten Reichs«Ar

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