Reichs-Gesetzblatt, 1. delReichsverlagsamt, 1931 |
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Stran 226
... Grund und Bodens gehörigen wirtschaft lichen Einheit gilt der Wert dieser Einheit abzüglich des Einheitswerts der Berechtigung . wohl ein Land , in dem zusammenhängender | den mindestens. ausgeschlossen , daß die Gegenstände zum Teil dem ...
... Grund und Bodens gehörigen wirtschaft lichen Einheit gilt der Wert dieser Einheit abzüglich des Einheitswerts der Berechtigung . wohl ein Land , in dem zusammenhängender | den mindestens. ausgeschlossen , daß die Gegenstände zum Teil dem ...
Stran 233
... Grund und Boden einschließlich der Bestandteile ( insbesondere Gebäude ) und des Zubehörs , jedoch ohne Ein- beziehung der zu einer Betriebsanlage verwendeten Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art , auch wenn diese wesentliche ...
... Grund und Boden einschließlich der Bestandteile ( insbesondere Gebäude ) und des Zubehörs , jedoch ohne Ein- beziehung der zu einer Betriebsanlage verwendeten Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art , auch wenn diese wesentliche ...
Stran 267
... Grund der Gemeinnüßigkeitsverordnung ( Sieben ter Teil Kapitel III der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen ) vom 1. Dezem ber 1930 ( Reichsgesebbl . I S. 593 ) als gemeinnütig anerkannt sind , b ...
... Grund der Gemeinnüßigkeitsverordnung ( Sieben ter Teil Kapitel III der Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen ) vom 1. Dezem ber 1930 ( Reichsgesebbl . I S. 593 ) als gemeinnütig anerkannt sind , b ...
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