Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, dann des obersten
Rechnungshofes, betreffend die Auslassung der Indossirung gerichtlich
deponirter Werthpapiere und Urkunden mit der Erlags- und Erfolglaffungs-
Stampiglie
Verordnung der Ministerien des Innern, des Ackerbaues und des Handels,
durch welche der Transit von Schafen und Ziegen, Lämmern und Kizen,
Schweinen und Spanferkeln, Pferden und Füllen, Maulthieren, Mauleseln
und Eseln aus Rumänien durch das im Reichsrathe vertretene Ländergebiet
verboten wird . .
Gesetz, betreffend die Eröffnung von Nachtragscrediten zum Voranschlage des
1. t. Ministeriums des Innern für das Jahr 1886
Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung einer Expositur
des t. t. Hauptzollamtes in Troppau für Postgegenstände
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, betreffend die Auflösung
der in Zara bestehenden theoretischen Staatsprüfungs-Commission judi-
cieller und staatswissenschaftlicher Abtheilung.
Gesez, über die tauschweise Ueberlassung von unbeweglichem Staatseigenthum
in Prag, dann über die Veräußerung von unbeweglichem Staatseigenthum
in Krakau und über die Art der Verwendung des betreffenden Erlöses, sowie
über die Verwendung des Erlöses für veräußerte fortificatorische Objecte in
Prag
Concessionsurkunde, für die Localbahn Bieliz-Wadowice-Kalwarya
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium
des Innern, betreffend die Gestattung der Verwendung von jugendlichen
Hilfsarbeitern zwischen dem vollendeten 14. und dem vollendeten 16.
Lebensjahre, und von Frauenspersonen überhaupt, zur Nachtarbeit . . .
Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des
Innern, womit die Ministerialverordnung vom 15. Januar 1885 (R. G.
Bl. Nr. 12), betreffend die Eintheilung der im Reichsrathe vertretenen
Königreiche und Länder in zwölf Aufsichtsbezirke für die Amtshandlungen
der Gewerbeinspectoren abgeändert wird. .
Gesez, betreffend den Landsturm für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche
und Länder, mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die theilweise Abänderung der
Beschreibung und Verwendungsvorschrift des A. M. Beschorner'schen Spiri-
tusmeßapparates . .
Gesez, betreffend die Herstellung, beziehungsweise Erwerbung eigener Post- und
Telegraphengebäude in Krakau, Lemberg, Czernowiß, Triest, Bozen, Trient
und Roveredo .
Verordnung des Finanzministeriums, betreffend die zollfreie Wiedereinfuhr
der zur Ausfuhr gebrannter geistiger Flüssigkeiten in das Ausland benüßten
eisernen Reservois in das österreichisch-ungarische Zollgebiet
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht, betreffend das Schulgeld
an den Staatsmittelschulen (Gymnasien, Realschulen)
Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels, womit theilweise
Abänderungen und Ergänzungen zur Ministerialverordnung vom 17. Sep-
tember 1883 (R. G. Bl. Nr. 152), betreffend die Abgränzung der Berech-
tigungen der Apotheken gegenüber den Materialwaarenhandlungen und den
einschlägigen anderen Gewerben verfügt werden
Verordnung des Ministers für Cultus und Unterricht und des Finanzministers,
womit der für die Führung des Decanatsamtes (Bezirks vicariates) in
den nach dem Geseße vom 19. April 1885 (R. G. Bl. Nr. 47) einzubringenden
Einbekenntnissen betreffs des Localeinkommens der congruaergänzungs-
berechtigten Seelsorgegeistlichkeit als Ausgabspost anzuerkennende Betrag
festgesezt wird..