Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und LänderKaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1886 |
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Zadetki 1–5 od 71
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... Falle diese Darstellung auf der oberwähnten Karte selbst einen zu großen Umfang annehmen würde , können hiezu auch Karten in einem kleineren Maßstabe verwendet werden . 3. Die wichtigsten der bereits bestehenden oder erst neu ...
... Falle diese Darstellung auf der oberwähnten Karte selbst einen zu großen Umfang annehmen würde , können hiezu auch Karten in einem kleineren Maßstabe verwendet werden . 3. Die wichtigsten der bereits bestehenden oder erst neu ...
Stran 17
... Falle nicht geleistet : 1. Für die behördlich angeordnete Zerstörung mit Reblaus behafteter oder der Ansteckung verdächtiger Reben in Pflanzschulen und Gewächshäusern , sowie für das Verbot , daselbst wieder Reben zu ziehen ; 2. für die ...
... Falle nicht geleistet : 1. Für die behördlich angeordnete Zerstörung mit Reblaus behafteter oder der Ansteckung verdächtiger Reben in Pflanzschulen und Gewächshäusern , sowie für das Verbot , daselbst wieder Reben zu ziehen ; 2. für die ...
Stran 18
... Falle eines Recurses ( § . 8 des Gesetzes vom 3. April 1875 ) zu fällende Entscheidung . Ueber die Ermittlung und Feststellung der Entschädigungen wird der Ackerbauminister den Verwaltungsbehörden entsprechende Anleitungen im ...
... Falle eines Recurses ( § . 8 des Gesetzes vom 3. April 1875 ) zu fällende Entscheidung . Ueber die Ermittlung und Feststellung der Entschädigungen wird der Ackerbauminister den Verwaltungsbehörden entsprechende Anleitungen im ...
Stran 20
... Falle die behördliche Geneh- migung zur Wiederherstellung der Weinpflanzung und das Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Bedingungen nachzuweisen , — in dem unter b ) bezeichneten Falle die bezügliche behördliche Anordnung ...
... Falle die behördliche Geneh- migung zur Wiederherstellung der Weinpflanzung und das Vorhandensein der sonstigen gesetzlichen Bedingungen nachzuweisen , — in dem unter b ) bezeichneten Falle die bezügliche behördliche Anordnung ...
Stran 22
... Fälle ein- zuholen , also insbesondere in dem im ersten Alinea des § . 1 des Geseßes vom 27. Juni 1885 ( R. G. Bl . Nr . 3 ex 1886 ) vorgesehenen Falle , hat sich die Einberufung auf die mit dem Referate betrauten Personen ( II , Absay ...
... Fälle ein- zuholen , also insbesondere in dem im ersten Alinea des § . 1 des Geseßes vom 27. Juni 1885 ( R. G. Bl . Nr . 3 ex 1886 ) vorgesehenen Falle , hat sich die Einberufung auf die mit dem Referate betrauten Personen ( II , Absay ...
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Druge izdaje - Prikaži vse
Pogosti izrazi in povedi
100 Kilogramm Abänderung Aenderung Alinea Anlagecapitale Annuität April Article Artikel Ausgaben Ausgegeben und versendet bestehenden Bestimmungen Betrag betreffend Betriebsjahres beziehungsweise Bezirksgerichtes bezüglich Böhmische Nordbahn-Gesellschaft Bukowina Claſſe Colonien Commission Concession concessionirten Bahn Concessionsdauer Concessionsurkunde Congo Dalmatien Decanatsämter December Director droit Durchführungsverordnung Dux-Bodenbacher Eisenbahn Dynów Einlösung Einlösungspreises Eisenbahnbetriebsordnung Eisenbahnconcession Ende März 1887 Entrichtung Ermächtigung Errichtung ertheilen Falle festgesezten Frachtbrief Frachtsag Franz Joseph Galizien Gebühren Gesellschaft Gesezes Gewerbe Grund Gulden in österreichischer Handelsministerium Handelsministers Hauptzollamt inclusive Jahre Jahrgang Jänner Juni k. k. priv Kaiser Ferdinands-Nordbahn Kilometer Frachtsab Kilometer Königreiche und Länder Krakau Kremsierer Eisenbahn Kreuzer österr Kundmachung l'article Localbahn m. p. Dunajewski m. p. Manipulationsgebühr Militärtransporte Mühlkreisbahn Nachtragscredit österreichischer Währung pays politischer Bezirk Postanweisungen présent R. G. Bl Reblaus Recht Reichsrathe vertretenen Königreiche Rumänien sämmtlichen sowie Staat Stück Summe Capitel Summe Titel Taaffe m. p. Tarife Theile Triest Uebereinkommens Unserer Unternehmungen Verkehre Verordnung verpflichtet Wien Wirksamkeit Zollamt zollfreien Zuweisung zum Bezirksgerichte
Priljubljeni odlomki
Stran 328 - Knallerbsen werden unter folgenden Bedingungen befördert : 1. Dieselben sind höchstens zu je 1000 Stück, welche im Ganzen nicht mehr als 0-5 Gramm Knallsilber enthalten dürfen, in mit Papier umhüllte Pappschachteln zwischen Sagemehl zu verpacken.
Stran 278 - Landstnrmpflicht. — § 4. Der Landsturm darf nur in dem Falle und für die Dauer einer kriegerischen Bedrohung oder eines ausgebrochenen Krieges zum Dienste aufgeboten werden. Die Aufbietung des Landsturmes geschieht auf Befehl des Kaisers, nach Vernehmung des Ministerrates, im Wege des Ministers für Landesverteidigung, in jenem Umfange, als es die Interessen der Landesverteidigung erfordern. -Die Verwendung des aufgebotenen Landsturmes erfolgt nach Massgabe des Bedarfes durch den vom Kaiser bezeichneten...
Stran 328 - Pakete auch bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deutliche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen. 4. Jeder...
Stran 106 - Geheimmittelverkaufes in § 1. al. 2 der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883, RG Bl. Nr. 152...
Stran 111 - ... weitergehenden Abgaben oder Bedingungen irgend welcher Art unterworfen werden sollen, als diejenigen unterworfen sind, welche in Siam erzeugte gebrannte geistige Getränke, Bier oder Wein verkaufen. Die siamesische Regierung verpflichtet sich, den Detailverkauf von gebrannten geistigen Getränken, Bier oder Wein, fremden Ursprungs, wenn dieselben nicht als gesundheitsschädlich befunden worden sind, auf keine Weise zu hindern. Artikel V. Die Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie...
Stran 328 - Bucher'sche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur in höchstens 10 Kilogramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier...
Stran 321 - Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I.
Stran 290 - Fortgangsclasse bezeichnet worden ist, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde. 7. Die Entrichtung des Schulgeldes kann bis auf weiteres auch zur Hälfte nachgesehen werden. Als Bedingung für eine solche Nachsicht gilt...
Stran 186 - Ansuchen wird entweder brieflich oder telegraphisch auf Kosten des Absenders übermittelt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 1° Wenn das Ansuchen auf brieflichem Wege übermittelt wird, die Taxe für einen einfachen recommandirten Brief; 2° im Falle der telegraphischen Uebermittlung, die Taxe für ein Telegramm nach dem gewöhnlichen Tarife.
Stran 287 - Revisionen vorzunehmen und hiebei auch darauf zu achten, ob der Verkäufer sich in den Schranken seiner Ermächtigung halte und die vorstehenden Vorschriften genau beobachte. 8. In Würdigung der in Fiebergegenden des Küstenlandes und Dalmatiens herrschenden besonderen Verhältnisse werden die kk Statthaltereien in Triest und Zara ermächtigt, vertrauenswürdigen Geschäftsleuten zu gestatten, aus Apotheken bezogenes Chininsulfat, das in den Apotheken in Dosen von 0'5 und von l'O Gramm abgetheilt...