Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und LänderKaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1886 |
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Zadetki 1–5 od 54
Stran vii
... ferner das Maß der Sicherstellung für die allfällige Rübenzuckersteuer - Nachzahlung Erlaß des Finanzministeriums , betreffend das Maß der Sicherstellung für den von den Rübenzuckerfabriken zu leistenden Ersaß von Controlkosten in der ...
... ferner das Maß der Sicherstellung für die allfällige Rübenzuckersteuer - Nachzahlung Erlaß des Finanzministeriums , betreffend das Maß der Sicherstellung für den von den Rübenzuckerfabriken zu leistenden Ersaß von Controlkosten in der ...
Stran ix
... ferner der Verordnung vom 24. Mei 1886 ( R. G. BI . Nr . 79 , F. M. Vegsbl . Nr . 20 ) , betreffend vorübergehende Zollbehandlung von Waaren rumänischer Provenienz .. Gesez , wegen neuerlicher Verlängerung der Wirksamkeit des Gesezes ...
... ferner der Verordnung vom 24. Mei 1886 ( R. G. BI . Nr . 79 , F. M. Vegsbl . Nr . 20 ) , betreffend vorübergehende Zollbehandlung von Waaren rumänischer Provenienz .. Gesez , wegen neuerlicher Verlängerung der Wirksamkeit des Gesezes ...
Stran 2
... ferner insbesondere nebst der bestehenden und eventuell projec- tirten Flußsohle und den beiderseitigen Ufern sowohl das bestehende als auch das angestrebte Nieder- , Mittel- und Hochwasser , sowie die etwa vorhandenen oder neu zu ...
... ferner insbesondere nebst der bestehenden und eventuell projec- tirten Flußsohle und den beiderseitigen Ufern sowohl das bestehende als auch das angestrebte Nieder- , Mittel- und Hochwasser , sowie die etwa vorhandenen oder neu zu ...
Stran 8
... ferner die Bezeichnung aller etwa schon bestehenden , sowie der vom Unternehmer beabsichtigten Stau- , Consolidirungs- oder Ableitungswerke ( Thalsperren , Grundschwellen , Entwässerungsanlagen u . s . w . ) und die etwa vorhandenen ...
... ferner die Bezeichnung aller etwa schon bestehenden , sowie der vom Unternehmer beabsichtigten Stau- , Consolidirungs- oder Ableitungswerke ( Thalsperren , Grundschwellen , Entwässerungsanlagen u . s . w . ) und die etwa vorhandenen ...
Stran 26
... ferner der im § . 1 genannten Actiengesellschaft das Recht zum Baue und Betriebe der Eisenbahnstrecken : a ) von Bieliz über Teschen , Friedland und Frankstadt nach Walachisch - Meseritsch , wie auch von Walachisch - Meseritsch nach ...
... ferner der im § . 1 genannten Actiengesellschaft das Recht zum Baue und Betriebe der Eisenbahnstrecken : a ) von Bieliz über Teschen , Friedland und Frankstadt nach Walachisch - Meseritsch , wie auch von Walachisch - Meseritsch nach ...
Vsebina
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Pogosti izrazi in povedi
100 Kilogramm Abänderung Aenderung Alinea Anlagecapitale Annuität April Article Artikel Ausgaben Ausgegeben und versendet bestehenden Bestimmungen Betrag betreffend Betriebsjahres beziehungsweise Bezirksgerichtes bezüglich Böhmische Nordbahn-Gesellschaft Bukowina Claſſe Colonien Commission Concession concessionirten Bahn Concessionsdauer Concessionsurkunde Congo Dalmatien Decanatsämter December Director droit Durchführungsverordnung Dux-Bodenbacher Eisenbahn Dynów Einlösung Einlösungspreises Eisenbahnbetriebsordnung Eisenbahnconcession Ende März 1887 Entrichtung Ermächtigung Errichtung ertheilen Falle festgesezten Frachtbrief Frachtsag Franz Joseph Galizien Gebühren Gesellschaft Gesezes Gewerbe Grund Gulden in österreichischer Handelsministerium Handelsministers Hauptzollamt inclusive Jahre Jahrgang Jänner Juni k. k. priv Kaiser Ferdinands-Nordbahn Kilometer Frachtsab Kilometer Königreiche und Länder Krakau Kremsierer Eisenbahn Kreuzer österr Kundmachung l'article Localbahn m. p. Dunajewski m. p. Manipulationsgebühr Militärtransporte Mühlkreisbahn Nachtragscredit österreichischer Währung pays politischer Bezirk Postanweisungen présent R. G. Bl Reblaus Recht Reichsrathe vertretenen Königreiche Rumänien sämmtlichen sowie Staat Stück Summe Capitel Summe Titel Taaffe m. p. Tarife Theile Triest Uebereinkommens Unserer Unternehmungen Verkehre Verordnung verpflichtet Wien Wirksamkeit Zollamt zollfreien Zuweisung zum Bezirksgerichte
Priljubljeni odlomki
Stran 328 - Knallerbsen werden unter folgenden Bedingungen befördert : 1. Dieselben sind höchstens zu je 1000 Stück, welche im Ganzen nicht mehr als 0-5 Gramm Knallsilber enthalten dürfen, in mit Papier umhüllte Pappschachteln zwischen Sagemehl zu verpacken.
Stran 278 - Landstnrmpflicht. — § 4. Der Landsturm darf nur in dem Falle und für die Dauer einer kriegerischen Bedrohung oder eines ausgebrochenen Krieges zum Dienste aufgeboten werden. Die Aufbietung des Landsturmes geschieht auf Befehl des Kaisers, nach Vernehmung des Ministerrates, im Wege des Ministers für Landesverteidigung, in jenem Umfange, als es die Interessen der Landesverteidigung erfordern. -Die Verwendung des aufgebotenen Landsturmes erfolgt nach Massgabe des Bedarfes durch den vom Kaiser bezeichneten...
Stran 328 - Pakete auch bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deutliche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen. 4. Jeder...
Stran 106 - Geheimmittelverkaufes in § 1. al. 2 der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883, RG Bl. Nr. 152...
Stran 111 - ... weitergehenden Abgaben oder Bedingungen irgend welcher Art unterworfen werden sollen, als diejenigen unterworfen sind, welche in Siam erzeugte gebrannte geistige Getränke, Bier oder Wein verkaufen. Die siamesische Regierung verpflichtet sich, den Detailverkauf von gebrannten geistigen Getränken, Bier oder Wein, fremden Ursprungs, wenn dieselben nicht als gesundheitsschädlich befunden worden sind, auf keine Weise zu hindern. Artikel V. Die Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie...
Stran 328 - Bucher'sche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur in höchstens 10 Kilogramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier...
Stran 321 - Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I.
Stran 290 - Fortgangsclasse bezeichnet worden ist, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde. 7. Die Entrichtung des Schulgeldes kann bis auf weiteres auch zur Hälfte nachgesehen werden. Als Bedingung für eine solche Nachsicht gilt...
Stran 186 - Ansuchen wird entweder brieflich oder telegraphisch auf Kosten des Absenders übermittelt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 1° Wenn das Ansuchen auf brieflichem Wege übermittelt wird, die Taxe für einen einfachen recommandirten Brief; 2° im Falle der telegraphischen Uebermittlung, die Taxe für ein Telegramm nach dem gewöhnlichen Tarife.
Stran 287 - Revisionen vorzunehmen und hiebei auch darauf zu achten, ob der Verkäufer sich in den Schranken seiner Ermächtigung halte und die vorstehenden Vorschriften genau beobachte. 8. In Würdigung der in Fiebergegenden des Küstenlandes und Dalmatiens herrschenden besonderen Verhältnisse werden die kk Statthaltereien in Triest und Zara ermächtigt, vertrauenswürdigen Geschäftsleuten zu gestatten, aus Apotheken bezogenes Chininsulfat, das in den Apotheken in Dosen von 0'5 und von l'O Gramm abgetheilt...