Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und LänderKaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1886 |
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Zadetki 1–5 od 52
Stran 27
... verpflichtet , auf ihre eigenen Kosten von einem von der Staats- verwaltung zu bestimmenden Punkte der in Krakau einmündenden Nordbahnlinie außerhalb des inneren Festungsrayons einen Circumvallationsflügel zum Anschlusse an die Staats ...
... verpflichtet , auf ihre eigenen Kosten von einem von der Staats- verwaltung zu bestimmenden Punkte der in Krakau einmündenden Nordbahnlinie außerhalb des inneren Festungsrayons einen Circumvallationsflügel zum Anschlusse an die Staats ...
Stran 29
... verpflichtet , wegen Benüßung der Anschlußbahnhöfe , sowie wegen Einrichtung des Betriebsdienstes beim Uebergangsverkehre eine Vereinbarung mit der benachbarten Eisenbahnverwaltung anzustreben und das bezügliche Uebereinkommen der ...
... verpflichtet , wegen Benüßung der Anschlußbahnhöfe , sowie wegen Einrichtung des Betriebsdienstes beim Uebergangsverkehre eine Vereinbarung mit der benachbarten Eisenbahnverwaltung anzustreben und das bezügliche Uebereinkommen der ...
Stran 30
... verpflichtet , dem Staate im Zeitpunkte des Ablaufes der Con- cessionsdauer die Bahn lastenfrei zu übergeben . Die etwa in diesem Zeitpunkte nach den dermaligen Tilgungsplänen noch unverloft ausstehenden Restbeträge der ob der Bahn ...
... verpflichtet , dem Staate im Zeitpunkte des Ablaufes der Con- cessionsdauer die Bahn lastenfrei zu übergeben . Die etwa in diesem Zeitpunkte nach den dermaligen Tilgungsplänen noch unverloft ausstehenden Restbeträge der ob der Bahn ...
Stran 33
... verpflichtet , dem von den österreichischen Eisenbahngesellschaften abgeschlossenen Uebereinkommen über die ... verpflichtet , die für Postzwecke benöthigten Localitäten in und außerhalb von Wien im Ausmaße des jeweiligen Bedarfes ...
... verpflichtet , dem von den österreichischen Eisenbahngesellschaften abgeschlossenen Uebereinkommen über die ... verpflichtet , die für Postzwecke benöthigten Localitäten in und außerhalb von Wien im Ausmaße des jeweiligen Bedarfes ...
Stran 38
... verpflichtet , die Kosten der in dem leztgenannten Bahnhofe aus Anlaß der Einmündung der Staatsbahnlinie Oświęczim - Podgórze vom Staate vorgenommenen Erweiterungsbauten , insoweit dieselben nicht zur ausschließlichen Benütung der ...
... verpflichtet , die Kosten der in dem leztgenannten Bahnhofe aus Anlaß der Einmündung der Staatsbahnlinie Oświęczim - Podgórze vom Staate vorgenommenen Erweiterungsbauten , insoweit dieselben nicht zur ausschließlichen Benütung der ...
Vsebina
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Druge izdaje - Prikaži vse
Pogosti izrazi in povedi
100 Kilogramm Abänderung Aenderung Alinea Anlagecapitale Annuität April Article Artikel Ausgaben Ausgegeben und versendet bestehenden Bestimmungen Betrag betreffend Betriebsjahres beziehungsweise Bezirksgerichtes bezüglich Böhmische Nordbahn-Gesellschaft Bukowina Claſſe Colonien Commission Concession concessionirten Bahn Concessionsdauer Concessionsurkunde Congo Dalmatien Decanatsämter December Director droit Durchführungsverordnung Dux-Bodenbacher Eisenbahn Dynów Einlösung Einlösungspreises Eisenbahnbetriebsordnung Eisenbahnconcession Ende März 1887 Entrichtung Ermächtigung Errichtung ertheilen Falle festgesezten Frachtbrief Frachtsag Franz Joseph Galizien Gebühren Gesellschaft Gesezes Gewerbe Grund Gulden in österreichischer Handelsministerium Handelsministers Hauptzollamt inclusive Jahre Jahrgang Jänner Juni k. k. priv Kaiser Ferdinands-Nordbahn Kilometer Frachtsab Kilometer Königreiche und Länder Krakau Kremsierer Eisenbahn Kreuzer österr Kundmachung l'article Localbahn m. p. Dunajewski m. p. Manipulationsgebühr Militärtransporte Mühlkreisbahn Nachtragscredit österreichischer Währung pays politischer Bezirk Postanweisungen présent R. G. Bl Reblaus Recht Reichsrathe vertretenen Königreiche Rumänien sämmtlichen sowie Staat Stück Summe Capitel Summe Titel Taaffe m. p. Tarife Theile Triest Uebereinkommens Unserer Unternehmungen Verkehre Verordnung verpflichtet Wien Wirksamkeit Zollamt zollfreien Zuweisung zum Bezirksgerichte
Priljubljeni odlomki
Stran 328 - Knallerbsen werden unter folgenden Bedingungen befördert : 1. Dieselben sind höchstens zu je 1000 Stück, welche im Ganzen nicht mehr als 0-5 Gramm Knallsilber enthalten dürfen, in mit Papier umhüllte Pappschachteln zwischen Sagemehl zu verpacken.
Stran 278 - Landstnrmpflicht. — § 4. Der Landsturm darf nur in dem Falle und für die Dauer einer kriegerischen Bedrohung oder eines ausgebrochenen Krieges zum Dienste aufgeboten werden. Die Aufbietung des Landsturmes geschieht auf Befehl des Kaisers, nach Vernehmung des Ministerrates, im Wege des Ministers für Landesverteidigung, in jenem Umfange, als es die Interessen der Landesverteidigung erfordern. -Die Verwendung des aufgebotenen Landsturmes erfolgt nach Massgabe des Bedarfes durch den vom Kaiser bezeichneten...
Stran 328 - Pakete auch bei Erschütterungen ausgeschlossen ist. 3. Die Behälter müssen neben der Angabe des Inhalts die deutliche Bezeichnung des Absenders und der Fabrik tragen. 4. Jeder...
Stran 106 - Geheimmittelverkaufes in § 1. al. 2 der Verordnung der Ministerien des Innern und des Handels vom 17. September 1883, RG Bl. Nr. 152...
Stran 111 - ... weitergehenden Abgaben oder Bedingungen irgend welcher Art unterworfen werden sollen, als diejenigen unterworfen sind, welche in Siam erzeugte gebrannte geistige Getränke, Bier oder Wein verkaufen. Die siamesische Regierung verpflichtet sich, den Detailverkauf von gebrannten geistigen Getränken, Bier oder Wein, fremden Ursprungs, wenn dieselben nicht als gesundheitsschädlich befunden worden sind, auf keine Weise zu hindern. Artikel V. Die Angehörigen der österreichisch-ungarischen Monarchie...
Stran 328 - Bucher'sche Feuerlöschdosen in blechernen Hülsen werden nur in höchstens 10 Kilogramm enthaltenden Kistchen, welche inwendig mit Papier...
Stran 321 - Mit Zustimmung beider Häuser des Reichsrathes finde Ich anzuordnen wie folgt: Artikel I.
Stran 290 - Fortgangsclasse bezeichnet worden ist, und b) wenn sie, beziehungsweise die zu ihrer Erhaltung Verpflichteten, wahrhaft dürftig, das ist, in den Vermögensverhältnissen so beschränkt sind, dass ihnen die Bestreitung des Schulgeldes nicht ohne empfindliche Entbehrungen möglich sein würde. 7. Die Entrichtung des Schulgeldes kann bis auf weiteres auch zur Hälfte nachgesehen werden. Als Bedingung für eine solche Nachsicht gilt...
Stran 186 - Ansuchen wird entweder brieflich oder telegraphisch auf Kosten des Absenders übermittelt. Letzterer hat dafür zu entrichten: 1° Wenn das Ansuchen auf brieflichem Wege übermittelt wird, die Taxe für einen einfachen recommandirten Brief; 2° im Falle der telegraphischen Uebermittlung, die Taxe für ein Telegramm nach dem gewöhnlichen Tarife.
Stran 287 - Revisionen vorzunehmen und hiebei auch darauf zu achten, ob der Verkäufer sich in den Schranken seiner Ermächtigung halte und die vorstehenden Vorschriften genau beobachte. 8. In Würdigung der in Fiebergegenden des Küstenlandes und Dalmatiens herrschenden besonderen Verhältnisse werden die kk Statthaltereien in Triest und Zara ermächtigt, vertrauenswürdigen Geschäftsleuten zu gestatten, aus Apotheken bezogenes Chininsulfat, das in den Apotheken in Dosen von 0'5 und von l'O Gramm abgetheilt...