Reichs-Gesetzblatt, 1. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1941 |
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Zadetki 1–3 od 61
Stran 273
... gewährt ; der Grundbetrag wird vom Reich getragen . ( 2 ) Für die Steigerungsbeträge gilt folgendes : 1. Für die in den Lohnstufen der Invalidenver- sicherungsanstalt Eupen Malmedy geleisteten Beiträge werden Steigerungsbeträge nach den ...
... gewährt ; der Grundbetrag wird vom Reich getragen . ( 2 ) Für die Steigerungsbeträge gilt folgendes : 1. Für die in den Lohnstufen der Invalidenver- sicherungsanstalt Eupen Malmedy geleisteten Beiträge werden Steigerungsbeträge nach den ...
Stran 274
... gewährt . ( 2 ) Für die Bemessung der Steigerungsbeträge gilt folgendes : 1. Für die Zeit bis zum 31. Juli 1921 stehen die belgischen Beitragsklassen A bis J den der Be- nennung nach entsprechenden deutschen Klassen , die belgische ...
... gewährt . ( 2 ) Für die Bemessung der Steigerungsbeträge gilt folgendes : 1. Für die Zeit bis zum 31. Juli 1921 stehen die belgischen Beitragsklassen A bis J den der Be- nennung nach entsprechenden deutschen Klassen , die belgische ...
Stran 785
... gewährt 1. für die in der reichsgefeßlichen Angestellten versicherung zurückgelegten Beitragszeiten die Steigerungsbeträge nach Reichsrecht , rente und die Witwerrente sind fünf Zehntel , die Waisenrente vier Zehntel der Rente des ...
... gewährt 1. für die in der reichsgefeßlichen Angestellten versicherung zurückgelegten Beitragszeiten die Steigerungsbeträge nach Reichsrecht , rente und die Witwerrente sind fünf Zehntel , die Waisenrente vier Zehntel der Rente des ...
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Pogosti izrazi in povedi
1939 Reichsgefeßbl 1940 Reichsgesetzbl 41 Verordnung Anordnung Antrag Anwendung April Artikel August Ausgegeben zu Berlin Behörde Bekanntmachung Bestimmungen Betrieb Böhmen und Mähren Deutſchen Deutschen Reich Dezember Durchführungsverordnung eingegliederten Ostgebieten Einvernehmen erforderlich erhält folgende Fassung Erlaſſes des Führers erläßt Eupen Faſſung Februar Führers und Reichskanzlers Gefeßes gelten gemäß Genehmigung Gericht gesebbl Gesezes gilt Grund Grundstücke Haupttreuhandstelle Ost Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten Innern In Vertretung iſt Januar Juli Juni Kapitalgesellschaft Land Landkr Landkreis lichen Mähren Malmedy März Maß Moresnet muß November öffentlichen Oktober ordnung Preuß Protektorat Protektorat Böhmen Rechts Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsarbeitsminister Reichsautobahnen Reichsdruckerei Reichsgau Sudetenland Reichsgauen der Ostmark Reichskanzlers Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern Reichsstatthalter Reichsversicherungsordnung Reichsverwaltungsgerichts Reichswirtschaftsminister September 1941 ſind sowie Stadtkr verordnet Verordnung tritt Verordnung zur Änderung Verordnung zur Durchführung Verordnung zur Einführung Vertretung Dr Vertretung Pfundtner Verwaltung Vierjahresplan Vorschriften Wartheland Wehr Wehrkreis Wehrmacht zuständigen Zweite Verordnung