Reichs-Gesetzblatt, 2. delBüreau des Bundeskanzlers, 1916 |
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Zadetki 1–3 od 49
Stran 801
... Besizer von beschlagnahmter Gerste die Gerste , sobald sie ausgedroschen ist , dem Kommunal- verbande , zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist , jederzeit zur Verfügung stellen . Der Kommunalverband hat dafür zu sorgen , daß sie gemäß ...
... Besizer von beschlagnahmter Gerste die Gerste , sobald sie ausgedroschen ist , dem Kommunal- verbande , zu dessen Gunsten sie beschlagnahmt ist , jederzeit zur Verfügung stellen . Der Kommunalverband hat dafür zu sorgen , daß sie gemäß ...
Stran 804
... Besizer verbleiben soll . Der Antrag wird von dem Kommunalverbande , für den die Gerste beschlag- nahmt ist , in den ... Besizer oder an alle Besizer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden ; im ersteren Falle ...
... Besizer verbleiben soll . Der Antrag wird von dem Kommunalverbande , für den die Gerste beschlag- nahmt ist , in den ... Besizer oder an alle Besizer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden ; im ersteren Falle ...
Stran 815
... Besizer oder an alle Besizer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden ; im ersteren Falle geht das Eigentum über , sobald die Anordnung dem Besizer zugeht , im lekteren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des ...
... Besizer oder an alle Besizer des Bezirkes oder eines Teiles des Bezirkes gerichtet werden ; im ersteren Falle geht das Eigentum über , sobald die Anordnung dem Besizer zugeht , im lekteren Falle mit Ablauf des Tages nach Ausgabe des ...
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Pogosti izrazi in povedi
1916 Reichs-Gesekbl Anordnung Antrag Artikel August Ausführungsbestimmungen Ausgegeben zu Berlin Ausland Bekanntmachung beschlagnahmt Besizer bestimmte Stelle betreffend Änderung Betriebe Bezirk Bezug des Reichs-Gesekblatts Brotgetreide Buchweizen Bundesrats zu wirtschaftlichen darf Dezember Doppelzentner dürfen erforderlichen erhält folgende Fassung Ermächtigung des Bundesrats festgesekten folgende Verordnung erlassen Frist Futtermittel Gefängnis Geldstrafe gemäß Gerste Gesekbl Gesekes Gesezes Grumpen Grund Grünkern Hafer Heeresverwaltung Helfferich Den Bezug Herausgegeben im Reichsamt Herstellung Höchstpreise höhere Verwaltungsbehörde Hülsenfrüchte Jahre Juli Juni 1916 Reichs-Gesekbl Kilogramm Klasse Kleie Kommunalverband Kriegsausschuß Kriegsernährungsamts Landeszentralbehörden Lieferung Mai 1916 Reichs-Gesekbl Malz Marineverwaltung Melasse Mengen Monaten muß November Oktober Papierholz Personen Postanstalten Preise Reichs-Gesekblatt Jahrgang 1916 Reichs-Gesekblatts vermitteln Reichsamt des Innern Reichsdruckerei Reichsgetreidestelle Reichskanzler bestimmt Reichskanzlers Dr Reichsstelle Saatzwecken September 1916 sowie Speisefette Stellvertreter des Reichskanzlers Strickwaren Tage der Verkündung Verarbeitung Verbraucher Verkaufe Verkündung in Kraft Verordnung tritt verpflichtet Vorräte Vorschriften dieser Verordnung Weintrester Wertpapiere wirtschaftlichen Maßnahmen usw zehntausend Mark zulassen zuständigen Behörde zuwiderhandelt