| Franz von Liszt - 1902 - 442 strani
...ärztliche und Lazarethpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privateigenthum sindj mit sich •zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste solange weiter leisten,... | |
| Ferdinand Perels - 1903 - 392 strani
...ärztliche und Lazare thpersonul weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste solange weiter leisten, als... | |
| Henry Bonfils - 1904 - 1056 strani
...ärztliche und Lazarettpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste solange weiter leisten, als... | |
| 1906 - 964 strani
...ärztliche und Krankenpflegepersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste so lange weiter leisten,... | |
| Franz von Liszt - 1906 - 508 strani
...ärztliche und Lazarethpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privatoigenthum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste solange weiter leisten,... | |
| Christian Meurer - 1907 - 712 strani
...ärztliche und Lazarettpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgelangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste solange weiter leisten, als... | |
| Karl Hilty - 1908 - 788 strani
...ärztliche und Lazarettpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die sein Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Es soll jedoch seine Dienste so lange weiter leisten,... | |
| Ernst Röthlisberger - 1908 - 108 strani
...ärztliche und Lazarettpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die sein Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Ce personnel continuera à remplir ses fonctions... | |
| Wilhelm Wenglein - 1911 - 176 strani
...erstreckt sich auch auf das Material, soweit es Privateigentum der geschützten Personen ist, denn „es ist berechtigt beim Verlassen des Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die sein Privateigentum sind, mit sich zu nehmen." Alles übrige Material dagegen verfällt dem Feind.... | |
| Hans Wehberg - 1915 - 476 strani
...ärztliche und Lazarettpersonal weggenommener Schiffe ist unverletzlich und kann nicht kriegsgefangen gemacht werden. Es ist berechtigt, beim Verlassen...Schiffes die Gegenstände und chirurgischen Instrumente, die sein Privateigentum sind, mit sich zu nehmen. Die Waffen mussen dem Personale belassen werden,... | |
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