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Bezugsbedingungen

für die Neuphilologische Zentralbibliothek.

Jedes Mitglied des Neuphilologischen Verbandes ist berechtigt zur Benutzung der Bibliothek.

Der Bibliothekar kann von auswärts wohnenden Bestellern, die ihm nicht bekannt sind, Einsendung der Mitgliedskarte über Zugehörigkeit zum Verbande erbitten.

Bei Bestellungen nach auswärts sind die Kosten für Verpackung und Porto von dem Auftraggeber zu tragen.

Bestellungen, die möglichst jeden Tag nach Eingang Erledigung finden, werden durch Postkarte mit Rückantwort erbeten. Dem Betrage für Verpackung und Porto ist bei grösseren Paketen eine Auslieferungsgebühr von 15 Pfennigen für Leipzig beizufügen. Grössere Nachschlagebücher sind nur in der Bibliothek zu benutzen. Ganze Bibliotheksabteilungen werden laut Bibliotheksordnung nach auswärts nicht verschickt.

Katalog

der

neuphilologischen
Zentralbibliothek.

Zweite Auflage.

Verlag von Dr. Seele & Co.
Leipzig, 1908.

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