Reichs-Gesetzblatt, Količina 1 ,1. delReichsverlagsamt, 1940 |
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Zadetki 1–3 od 73
Stran 437
... Abschnitt III Die §§ 7 und 9 des Gesezes über Beaufsichtigung und Anerkennung gemeinnüßiger Wohnungsunter- nehmen vom 26. März 1934 ( Reichsgefeßbl . I S. 246 ) werden aufgehoben . Abschnitt IV Dieses Gesez tritt mit Wirkung vom 1 ...
... Abschnitt III Die §§ 7 und 9 des Gesezes über Beaufsichtigung und Anerkennung gemeinnüßiger Wohnungsunter- nehmen vom 26. März 1934 ( Reichsgefeßbl . I S. 246 ) werden aufgehoben . Abschnitt IV Dieses Gesez tritt mit Wirkung vom 1 ...
Stran 729
... Abschnitt B wird Abschnitt A. Der Abschnitt B erhält folgende Fassung : „ B. Ansteckende Schweinelähme ( Teschener Krankheit ) Der Zerlegungs- oder Schlachtbefund zeigt bei der ansteckenden Schweinelähme in der Regel keine sinn ...
... Abschnitt B wird Abschnitt A. Der Abschnitt B erhält folgende Fassung : „ B. Ansteckende Schweinelähme ( Teschener Krankheit ) Der Zerlegungs- oder Schlachtbefund zeigt bei der ansteckenden Schweinelähme in der Regel keine sinn ...
Stran 765
Germany. 7. Abschnitt Fälligkeit der Steuer § 26 Die Steuer wird , soweit im Steuerbescheid nichts anderes bestimmt wird , zwei Wochen nach der Be- kanntgabe des Steuerbescheids fällig . 8. Abschnitt Erstattung der Steuer $ 27 ( 1 ) Wird ...
Germany. 7. Abschnitt Fälligkeit der Steuer § 26 Die Steuer wird , soweit im Steuerbescheid nichts anderes bestimmt wird , zwei Wochen nach der Be- kanntgabe des Steuerbescheids fällig . 8. Abschnitt Erstattung der Steuer $ 27 ( 1 ) Wird ...
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Pogosti izrazi in povedi
1939 Reichsgefeßbl 1939 Reichsgesetzbl Anlage Anordnung Antrag Anwendung April Artikel Ausgegeben zu Berlin Beamten Behörde Besoldungsgruppe Bestimmungen Betrieb bisherigen Freien Stadt Böhmen und Mähren Deutſchen Deutschen Reich Dezember dieſer Durchführung und Ergänzung eingegliederten Ostgebieten Einvernehmen entsprechend Erwerbsvorgang Fassung Februar folgendes verordnet Freien Stadt Danzig Führers und Reichskanzlers Gebiet der bisherigen Gefeßes gelten gemäß Gericht Gesamthand gesebbl Gesezes gilt Grund Grundstücks Güteklasse Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten Innern In Vertretung iſt Januar Juli Juni Kraft Land Landkreise lichen Mähren März Maßgabe muß öffentlichen Oktober österreichischen Ostmark Preisgebiet Preuß Protektorat Protektorat Böhmen Rechts Regierungsbezirk Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsarbeitsminister Reichsgau Sudetenland Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichskanzlers Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern Reichsrecht Reichsstatthalter Reichsverkehrsminister Reichswirtschaftsminister RM/fm September 1939 ſind sinngemäß sowie Stadtkreis Stelle Steuer Teil Verfahren Verordnung Verordnung tritt Verordnung zur Durchführung Verordnung zur Einführung Vertretung Dr Vertretung Pfundtner Vierjahresplan Vorschriften Wehrmacht Wohnungsgeldzuſchuß zuständigen Zweite Verordnung