Reichs-Gesetzblatt, Količina 1 ,1. delReichsverlagsamt, 1940 |
Iz vsebine knjige
Zadetki 1–3 od 58
Stran 358
... Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Er- klärung übernommen hat ; 3. derjenige , der nach den Vorschriften des bür- gerlichen Rechts für die Kostenschuld eines an- deren kraft Gesetzes haftet . ( 2 ) Mehrere Kostenschuldner haften ...
... Behörde abgegebene oder ihr mitgeteilte Er- klärung übernommen hat ; 3. derjenige , der nach den Vorschriften des bür- gerlichen Rechts für die Kostenschuld eines an- deren kraft Gesetzes haftet . ( 2 ) Mehrere Kostenschuldner haften ...
Stran 440
... Behörde ausgesprochen , deren Verwaltungsgebiet mindestens einen Regierungs bezirk umfaßt ( Anerkennungsbehörde ) . ( 2 ) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich für jedes Wohnungsunternehmen nach seinem Size . ( 3 ) Die Anerkennung ...
... Behörde ausgesprochen , deren Verwaltungsgebiet mindestens einen Regierungs bezirk umfaßt ( Anerkennungsbehörde ) . ( 2 ) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich für jedes Wohnungsunternehmen nach seinem Size . ( 3 ) Die Anerkennung ...
Stran 540
... Verwaltung des Protekto rats Böhmen und Mähren die Bezirks- behörden und die Gemeindebehörden mit . Untere Verwaltungsbehörde im Sinne der Pferdeergänzungsvorschrift ist die Bezirks- behörde , in Prag und Brünn sowie in den vom ...
... Verwaltung des Protekto rats Böhmen und Mähren die Bezirks- behörden und die Gemeindebehörden mit . Untere Verwaltungsbehörde im Sinne der Pferdeergänzungsvorschrift ist die Bezirks- behörde , in Prag und Brünn sowie in den vom ...
Druge izdaje - Prikaži vse
Pogosti izrazi in povedi
1939 Reichsgefeßbl 1939 Reichsgesetzbl Anlage Anordnung Antrag Anwendung April Artikel Ausgegeben zu Berlin Beamten Behörde Besoldungsgruppe Bestimmungen Betrieb bisherigen Freien Stadt Böhmen und Mähren Deutſchen Deutschen Reich Dezember dieſer Durchführung und Ergänzung eingegliederten Ostgebieten Einvernehmen entsprechend Erwerbsvorgang Fassung Februar folgendes verordnet Freien Stadt Danzig Führers und Reichskanzlers Gebiet der bisherigen Gefeßes gelten gemäß Gericht Gesamthand gesebbl Gesezes gilt Grund Grundstücks Güteklasse Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten Innern In Vertretung iſt Januar Juli Juni Kraft Land Landkreise lichen Mähren März Maßgabe muß öffentlichen Oktober österreichischen Ostmark Preisgebiet Preuß Protektorat Protektorat Böhmen Rechts Regierungsbezirk Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsarbeitsminister Reichsgau Sudetenland Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichskanzlers Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern Reichsrecht Reichsstatthalter Reichsverkehrsminister Reichswirtschaftsminister RM/fm September 1939 ſind sinngemäß sowie Stadtkreis Stelle Steuer Teil Verfahren Verordnung Verordnung tritt Verordnung zur Durchführung Verordnung zur Einführung Vertretung Dr Vertretung Pfundtner Vierjahresplan Vorschriften Wehrmacht Wohnungsgeldzuſchuß zuständigen Zweite Verordnung