Reichs-Gesetzblatt, Količina 1 ,1. delReichsverlagsamt, 1940 |
Iz vsebine knjige
Zadetki 1–3 od 53
Stran 225
... besonderen Einsages der Wehrmacht . Bom 22. Januar 1940 . berechnung werden die Dienstbezüge ohne Abzug des Ausgleichsbetrages nach § 3 des Einsatz - Wehrmacht- Auf Grund des § 4 der Verordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter ...
... besonderen Einsages der Wehrmacht . Bom 22. Januar 1940 . berechnung werden die Dienstbezüge ohne Abzug des Ausgleichsbetrages nach § 3 des Einsatz - Wehrmacht- Auf Grund des § 4 der Verordnung über die Rentenversicherung der Arbeiter ...
Stran 346
... besonderen Einzelfällen bis zu 15 000 RM Wohnungsgeldzuschuß : III in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe , II von der dritten Dienstaltersstufe an Direktoren der Kunsthochschulen . Besoldungsgruppe 1b 11 100 RM im Durchschnitt - 7 ...
... besonderen Einzelfällen bis zu 15 000 RM Wohnungsgeldzuschuß : III in der ersten und zweiten Dienstaltersstufe , II von der dritten Dienstaltersstufe an Direktoren der Kunsthochschulen . Besoldungsgruppe 1b 11 100 RM im Durchschnitt - 7 ...
Stran 406
... Besonderen Straffenat des Reichsgerichts ( 1 ) In Strafsachen , die nicht zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofs oder des Oberlandesgerichts gehören , kann der Oberreichsanwalt beim Reichs gericht die Anklage vor dem Besonderen ...
... Besonderen Straffenat des Reichsgerichts ( 1 ) In Strafsachen , die nicht zur Zuständigkeit des Volksgerichtshofs oder des Oberlandesgerichts gehören , kann der Oberreichsanwalt beim Reichs gericht die Anklage vor dem Besonderen ...
Druge izdaje - Prikaži vse
Pogosti izrazi in povedi
1939 Reichsgefeßbl 1939 Reichsgesetzbl Anlage Anordnung Antrag Anwendung April Artikel Ausgegeben zu Berlin Beamten Behörde Besoldungsgruppe Bestimmungen Betrieb bisherigen Freien Stadt Böhmen und Mähren Deutſchen Deutschen Reich Dezember dieſer Durchführung und Ergänzung eingegliederten Ostgebieten Einvernehmen entsprechend Erwerbsvorgang Fassung Februar folgendes verordnet Freien Stadt Danzig Führers und Reichskanzlers Gebiet der bisherigen Gefeßes gelten gemäß Gericht Gesamthand gesebbl Gesezes gilt Grund Grundstücks Güteklasse Herausgegeben vom Reichsministerium Inkrafttreten Innern In Vertretung iſt Januar Juli Juni Kraft Land Landkreise lichen Mähren März Maßgabe muß öffentlichen Oktober österreichischen Ostmark Preisgebiet Preuß Protektorat Protektorat Böhmen Rechts Regierungsbezirk Reichsarbeits Reichsarbeitsdienstes Reichsarbeitsminister Reichsgau Sudetenland Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichskanzlers Reichsmark Reichsminister der Finanzen Reichsminister der Justiz Reichsminister des Innern Reichsministerium des Innern Reichsrecht Reichsstatthalter Reichsverkehrsminister Reichswirtschaftsminister RM/fm September 1939 ſind sinngemäß sowie Stadtkreis Stelle Steuer Teil Verfahren Verordnung Verordnung tritt Verordnung zur Durchführung Verordnung zur Einführung Vertretung Dr Vertretung Pfundtner Vierjahresplan Vorschriften Wehrmacht Wohnungsgeldzuſchuß zuständigen Zweite Verordnung