Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und LänderKaiserlich-Königliche Hof- und Staatsdruckerei, 1881 |
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Abgabe accordée amtlichen Article Artikel Ausgegeben und versendet Auslieferung autres Beamten Behörden beiden Bestimmungen Betrag betreffend Betriebe bewilligt beziehungsweise Bezirksgerichte bezüglich Brzozów Buchhalter Bukowina Claſſe Concession concessionirten Concessionsurkunde Convention Dalmatien Depositenamt deſſen deux douane droits echten Sternanis Einkommensteuer Eisenbahn entrichten ertheilen été être Falle festgesezten Finanzen Franz Joseph Franz Joseph m. p. Galizien Gebiete Gebühren Gegenstände Gemeinde Gerichte Gesezes Gouvernement Hafen iſt Jahre Jänner japanischen Sternanis Jasło Joseph m. p. Taaffe Juni Königreiche und Länder Krain Krakau Kundmachung Kuttenberg l'article l'autre l'Etat l'extradition Lemberg lezteren lichen lieu m. p. Dunajewski m. p. m. p. Taaffe m. p. marchandises März Ministerium muß navires Nebenzollamt Ordinarium österreichischer Parties contractantes pays Pino m. p. présente Przemyśl R. G. Bl Regierung Reichsrathe vertretenen Königreiche Reichsrathes finde Schiffe sera seront Signalmittel soll sowie Spielkarten Staates Staatsverwaltung Stämpel Suczawa Summe Capitel territoire Uebertretungen ungarischen Urkunden Verordnung Vertrages vertragschließenden Theile Vorschriften Waaren Wien Zoll Zollamt Zollgebiete
Priljubljeni odlomki
Stran 238 - Maßregeln, das Sammeln aller Beweismittel bezüglich der vollbrachten oder versuchten Zollumgehung, sowie den Umständen nach die einstweilige Beschlagnahme der Waaren und die Festhaltung der Thäter zu beantragen. Anträgen dieser Art sollen die Ortsvorstände und Behörden jedes der...
Stran 233 - ... der Anstalten zur Rettung und Bergung von Schiffsgütern und dergleichen mehr, insoweit die Anlagen oder Anstalten für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind, soll, gleichviel, ob dieselben vom Staate oder von Privatberechtigten verwaltet werden, den Angehörigen des andern vertragenden Theils unter gleichen Bedingungen und gegen gleiche Gebühren^ wie den Angehörigen des eigenen Staates, gestattet werden.
Stran 241 - Zu den in § 17 bezeichneten Untersuchungen sollen das Gericht, von dessen Bezirke aus die Uebertretung begangen ist, und das Gericht, in dessen Bezirke der Angeschuldigte seinen Wohnsitz oder, als Ausländer, seinen einstweiligen Aufenthalt hat, insofern zuständig sein, als nicht wegen derselben Uebertretung gegen denselben Angeschuldigten ein Verfahren bei einem anderen Gerichte anhängig oder durch schliessliche Entscheidung beendigt ist.
Stran 234 - Kaufleute, Fabrikanten und andere Gewerbetreibende, welche sich darüber ausweisen, dass sie in dem Staate, wo sie ihren Wohnsitz haben, die gesetzlichen Abgaben für das von ihnen betriebene Geschäft entrichten, sollen, wenn sie persönlich oder durch in ihren Diensten stehende Reisende Ankäufe machen oder Bestellungen, nur unter Mitführung von Mustern, suchen, in dem Gebiete des ändern vertragenden Theils keine weitere Abgabe hierfür zu entrichten verpflichtet sein.
Stran 240 - Steuerdefrauden, dh solche Handlungen oder gesetzwidrige Unterlassungen, durch welche dem letzteren eine ihm gesetzlich gebührende Ein- oder Ausgangsabgabe entzogen wird oder bei unentdecktem Gelingen entzogen werden würde, sind von jedem der vertragenden Theile nach seiner Wahl entweder mit Confiscation des Gegenstandes der Uebertretung , eventuell Erlegung des vollen Werthes...
Stran 238 - Steuerbeamten des einen Theiles durch Requisition ihrer vorgesetzten Behörde von Seiten der zuständigen Behörde des anderen Theiles aufgefordert werden, entweder vor letzterer selbst oder vor der competenten Behörde ihres eigenen Landes die auf die Zollumgehung bezüglichen Umstände auszusagen.
Stran 238 - Theiles zu dem Zwecke zu begeben, um bei den dortigen Ortsvorständen oder Behörden die zur Ermittelung des Thatbestandes und des Thäters und die zur Sicherung des Beweises erforderlichen...
Stran 242 - Erfordern eidlich zu vernehmen und erstere zur Ablegung des Zeugnisses, soweit dasselbe nicht nach den Landesgesetzen verweigert werden darf, z. B. die eigene Mitschuld der Zeugen betrifft, oder sich auf Umstände erstrecken soll, welche mit der Anschuldigung nicht in naher Verbindung stehen, nöthigenfalls anzuhalten; 2.
Stran 240 - Gesetze, untersuchen und gesetzmässig bestrafen zu lassen, [| 1. wenn der Angeschuldigte entweder ein Angehöriger des Staates ist, welcher ihn zur Untersuchung und Strafe ziehen soll, oder || 2.
Stran 326 - Absenders bestmöglich verkauft. 3. Die Beförderung geschieht nur auf offenen Wagen. Auf eine Abfertigung im Zollansageverfahren, welche eine feste Bedeckung und Plombirung der Wagendecke erforderlich machen würde, wird die Beförderung nicht übernommen.