Erstes Repertorium. Chronologisches Verzeichniß der im Jahrgange 1881 des Reichsgesehblattes enthaltenen Geseze und Verordnungen. Datum dcs Gesezes, Patentes oder der Verordnung 1873 10./22. Febr. Inhalt Eisenbahn-Convention zwischen der österreichisch - ungarischen Monarchie und 1880 3. Juni 19. Juli Handels- und Schifffahrtsvertrag zwischen Desterreich-Ungarn und Spanien Uebereinkommen, betreffend den Austausch von Postpacketen ohne Werthangabe, abgeschlossen zwischen Desterreich-Ungarn, Deutschland, Belgien, Bulgarien, Staatsvertrag zwischen der österreichisch ungarischen Monarchie und dem Gesez, betreffend die Ausdehnung der Bestimmungen des Gesezes vom 21. Mai Verordnug des Justizministeriums, betreffend die Ausdehnung der Gerichts- Gesez, womit die Aushebung der zur Erhaltung des stehenden Heeres (Kriegs- Kundmachung des Ministeriums für Landesvertheidigung, betreffend das im Datum des Gesezes, Patentes oder der Berordnung 1881 12. Jänner Staatsvertrag zwischen der österreichisch - ungarischen Monarchie und dem Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Zulassung des Zählapparates Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Zurückverlegung des Erlaß des Finanzministeriums, betreffend die Ermächtigung des k. k. Nebenzoll- Gesez über den Ausbau der Bosnathal-Bahn von Zenica nach Sarajevo Kaiserliche Verordnung, wodurch auf Grund des Gesezes vom 11. Februar Erlaß des Finanzministeriums über einige Punkte der Biersteuer-Controle. Gesez, betreffend die Zustimmung zu den Beschlüssen des krainischen Landtages Gesez, betreffend die zulässige Abweichung im Feingehalte bei der Ausprägung Gesez, wodurch das Ministerium der im Reichsrathe vertretenen Königreiche Verordnung des Justizministeriums, betreffend die Zuweisung des Gerichts- Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betreffend ein mit Verordnung des Handelsministeriums, betreffend die gleichförmige Einrich- Verordnung des Ministeriums für Landesvertheidigung und des Finanz- Inhalt Verordnung der Ministerien der Finanzen und des Handels, im Einverneh- Kundmachung des Justizministeriums, betreffend die Zuerkennung des Rechtes der Exterritorialität an Seine königliche Hoheit den Herzog Dom Miguel Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit den Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend die Nachaichung der zum Messen und Wägen im öffentlichen Verkehre dienenden Maße, Gewichte, Waagen und sonstigen Meßapparate dann der aichpflichtigen Fässer. Verordnung des Handelsministeriums im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern, womit ein Verbot der Aufbewahrung von, den bestehenden Aichungsvorschriften nicht entsprechenden Maßen, Gewichten oder Waagen in den Verkaufsstätten der Gewerbetreibenden erlassen wird. . Gesez, betreffend die Forterhebung der Steuern und Abgaben, dann die Bestreitung des Staatsaufwandes während der Monate April und Mai Gesetz, womit die Bestimmung des Anhanges der Reichsrathswahlordnung in Betreff des Wahlbezirkes in Galizien, d) Landgemeinden, Z. 15 abgeändert Gesez, betreffend die Ermächtigung der Regierung zur Ausführung einer Creditoperation behufs Deckung des voraussichtlichen Abganges des Gesez, betreffend die Begünstigung der aus Anlaß der Feier Meines fünfzigsten Geburtsfestes errichteten, dann der aus Anlaß der bevorstehenden Vermä- lung Seiner kaiserlichen Hoheit des Kronprinzen Erzherzog Rudolph errich- teten oder noch zu errichtenden, sowie mehrerer in Meinem Königreiche Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogthume Krakau errichteten Stiftungen hinsichtlich der Stämpel- und Gebührenpflicht. Gesez, betreffend die Zuerkennung von Quinquennal-Zulagen an die Professo- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Obligationen der öster- Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Erweiterung der Verzol- lungsbefugnisse des k. t. Nebenzollamtes I. Classe zu Cittavecchia in Kundmachung des Finanzministeriums, betreffend die Erweiterung der Verzol- lungsbefugnisse der k. k. Nebenzollämter II. Classe S. Martino und Pucischie Verordnung der Ministerien der Finanzen und für Landesvertheidigung, betref fend die Verrechnung der auf Grund des Gesezes vom 13. Juni 1880 |