Reichs-Gesetzblatt, 2. delgedruckt in der Reichsdruckerei, 1940 |
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Zadetki 1–3 od 69
Stran 60
... beiden Regierungen mit einer Frist von 3 Monaten gefün digt werden sollte . Die beiden Regierungen werden die vorstehende Vereinbarung bereits vor Übermitt lung der Ratifikationsurkunde mit Wirkung vom 1. September 1939 ab vorläufig ...
... beiden Regierungen mit einer Frist von 3 Monaten gefün digt werden sollte . Die beiden Regierungen werden die vorstehende Vereinbarung bereits vor Übermitt lung der Ratifikationsurkunde mit Wirkung vom 1. September 1939 ab vorläufig ...
Stran 210
... beiden Staaten trägt , sind die Vor- schriften des Staates anzuwenden , dessen Flagge es führt . Jedoch unterliegen die Personen , die in einem Hafen eines der beiden Staaten für Lade ,, Lösch , oder Ausbesserungsarbeiten oder zu ...
... beiden Staaten trägt , sind die Vor- schriften des Staates anzuwenden , dessen Flagge es führt . Jedoch unterliegen die Personen , die in einem Hafen eines der beiden Staaten für Lade ,, Lösch , oder Ausbesserungsarbeiten oder zu ...
Stran 218
... beiden obersten Verwaltungsbehörden für den Fall , daß einer der beiden Staaten mit einem dritten Staat einen Sozialversicherungsvertrag abschließt oder abgeschlossen hat , über die Berücksichtigung der in dem dritten Staate ...
... beiden obersten Verwaltungsbehörden für den Fall , daß einer der beiden Staaten mit einem dritten Staat einen Sozialversicherungsvertrag abschließt oder abgeschlossen hat , über die Berücksichtigung der in dem dritten Staate ...
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Pogosti izrazi in povedi
Abkommen Änderung Anlage Anmerkung Artikel Ausgegeben zu Berlin Auswärtigen In Vertretung beiden Regierungen beigefügten Liste Bekanntmachung Berlin NW 40 Bestimmungen Böhmen und Mähren Bremsgewicht Bulgarien Deutsche Regierung Deutschen Reich Dezember dieſes due Stati eingefügt Eisenbahn-Verkehrsordnung erhält folgende Februar Freihafenzonen Freiherr von Weizsäcker Gebiet gefaßt gegenseitigen Warenverkehr gemäß Gesezes Grenzzone Grund Herausgegeben vom Reichsministerium Internationalen Übereinkommen iſt Januar Juli Juni km/h Königreich Königreich Jugoslawien Königreich Ungarn Kraft laisvo uosto Landkreis Mergentheim Landkreis Ochsenfurt Lietuvos litauischen Lokomotiven März Memeler muitų muß müſſen nachstehend veröffentlicht Protektorat Böhmen Randnummer Ratifikation ratifiziert Rechtshilfe Reichsdruckerei Reichsgefeßbl Reichsgesehblatt Reichsgesetzbl Reichsmark Reichsminister der Justiz Reichsminister des Auswärtigen Reichsministerium des Innern Reichsverkehrsminister Reichsverlagsamt Republik Schiffahrtsvertrag Schuß schweizerischen September 1940 ſind Slowakischen sowie Staaten Stato Stückgewichte Tarifabrede zur Tarif-Nr Tarifnr Tarifnummer tarp Triebwagen unterzeichnete uosto zonose Vereinbarung Verordnung Verrechnungsabkommen Versicherungsträger Vertrag Vertretung Freiherr Verzollung Vokietijos vorläufig angewendet vorläufige Anwendung Zahlungen Ziffer Zoll Zollgebiet zonose zwiſchen