| 1871 - 526 strani
...der §. 4. des citirten Einführungs-Gefetzes ausdrücklich verweist, bestimmt: daß bis zum Erlaß eines, die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen, (»o. Kriegszustand) Erklärung regelnden Bundesgesetzes die Vorschriften des Preußischen Gesetzes... | |
| 1867 - 652 strani
...Ausführung derselben" bei. Ebenso gibt Art. «',4 der Krone Preußen als Bund es seid Herrn das Recht, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegsznstand zu erklären. Rechnet man noch hinzu, daß wie oben gezeigt wurde, nach Art. II der Krone... | |
| 1868 - 1156 strani
...L?. Ersparnisse an dem Wi!itair»Etat fallen unter der Bundescasse zu. Art ß«. Der Nunde«feldherr kann , wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete...jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären. Ni« zum Erlaß eine« die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wir» lungen einer solchen... | |
| 1867 - 852 strani
...einer einzelnen Regierung, sondern jederzeit der Bundeskasse zu '')• Art. 68. Der Bundesfeldherr kann , wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete...solchen Erklärung regelnden Bundesgesetzes gelten dafiir die Vorschriften des Preussischen Gesetzes vom 4. Juni 1851. (GesetzSamml. 1851, S. 451 u. flgde.)5).... | |
| 1867
...dem Bundesgebiet bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erklären. Bis zum Erlaß eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung...und die Wirkungen einer solchen Erklärung regelnden Bundesgcsetzes gelten dasür die Vorschriften des preußischen Gesetzes vom 4. Juni 185! (Gesetzsammlung... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 466 strani
...Umständen einer einzelnen Regierung, sundern jederzeit der Bandeskasse zu1). Art. 68. Der Bundesfeldherr kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszusland erklären. Bis zum Erlass eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die... | |
| Friedrich Wilhelm Ghillany - 1868 - 512 strani
...Umständen einer einzelnen Regierung, sondern jcderzeil der ßundeskasse zu';. Art. 68. Der ßundesfeldherr kann, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszusland erklären. Ris zum Erlass eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die... | |
| Hermann Julius Meyer - 1868 - 830 strani
...s»nd«rn jederzeit der Bunde«!asse zu. Art, 6». Der Bunbe«feldheir lann , wenn die «ffent» liche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Kriegszustand erllülen. Ni» zum Erlaß eine« die V»r»u»fetzungen , die Form der Ber» lündigung und die Willungen... | |
| G. A. Grotefend - 1869 - 890 strani
...Gerechtigkeit und der Klugheit des Staates.') Im Bereiche des Norddeutschen Bundes kann der Bundesfeldherr, wenn die öffentliche Sicherheit in dem Bundesgebiete bedroht ist, einen jeden Theil desselben in Belagerungszustand erklären. Bis zum Erlass eines die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung... | |
| 1870 - 498 strani
...Bundesfeldherrn erfolgte Erklärung des Kriegszustandes für das Bundesgebiet oder Theile desselben, soviel die Voraussetzungen, die Form der Verkündigung und die Wirkungen einer solchen Erklärung betrifft, dieselben Vorschriften Anwendung finden sollen, welche dafür das Preuß. Gesetz vom 4. Juni... | |
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