Landesgesetz wird bestimmen, in wieferne die Gemeinde hiebei mit Rücksicht auf ein bestimmtes Ausmaß dieser Zuschläge an die Genehmigung der Bezirks-, Gau- oder Kreisvertretung, oder des Landtages, oder an die Erwirkung eines besonderen Landesgesetzes... Stimmen aus Innerösterreich - Seite 3691861Vollansicht - Über dieses Buch
| Austria - 1862 - 424 Seiten
...bedeckten Ausgaben zu Geweindezwecken kann die Gemeinde die Abnahme von Zuschläge» zu den direeten Steuern oder zur Verzehrungssteuer, oder die Einhebung anderer Auflagen und Abgaben beschließen. Das Landesgeseh wird bestimmen, in wieferne die Gemeinde hiebet mit Rücksicht auf ein bestimmtes Ausmaß... | |
| Vienna (Austria) - 1868 - 548 Seiten
...Gemeindezwecken kaun die Gemeinde die Abnahme von Zuschlägen zu den direeten Stenern oder zur Verzehrungsstener, oder die Einhebung anderer Auflagen und Abgaben beschließen. Das Landesgesetz wird bestimmen, in wieserne die Gemeinde hiebei mit Rücksicht aus ein bestimmtes Ausmaß dieser Zuschläge an die... | |
| Lorenz von Stein - 1869 - 1174 Seiten
...NerwallunMehl«. !, «. I!) die Abnahme von Zuschlägen zu den diiecten Steuern oder zur Verzchrungs steuer, oder die Einhebung anderer Auflagen und Abgaben beschließen. Das Landesgesetz wird bestimmen, in wieferne die Gemeinde hiebei mit Rücksicht auf ein bestimmtes Ausmaß dieser Zuschläge an die... | |
| Ernst Mayrhofer - 1880 - 1292 Seiten
...Gemeindeeigenthume nicht bedeckten Ausgaben zu Gemeindezwecken kann die Gemeinde die Abnahme von Zufchlägen zu den directen Steuern oder zur Verzehrungssteuer,...Landesgesetz wird bestimmen, inwiefern« die Gemeinde hiebei mit Rücksicht auf ein bestimmtes Ausmaß dieser Zuschlüge an die Genehmigung der Bezirks-,... | |
| Ernst Mayrhofer - 1896 - 1286 Seiten
...Bestreitung der durch die Einkünfte aus dem Gemeindeeigenthume nicht bedeckten Ausgaben zu Gemeindezwecken kann die Gemeinde die Abnahme von Zuschlägen zu den directen steuern oder zur Berzehrungssteuer, oder die Ein» Hebung anderer Auflagen und Abgaben beschließen. Tas Landesgesetz... | |
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