Slike strani
PDF
ePub

Eingangskapitel der pannonischen Methodiuslegende 1): maßgebend ist auch ihm, wie schon PAVLOV 2), vor allem der Zusammenhang, der zweifellos zwischen den „slavischen Scholien und der ältesten kirchenslavischen Nomokanonübersetzung besteht 8). In Übereinstimmung mit der Mehrzahl der früheren Forscher und mit dem Bericht der pannonischen Legende sieht GRIVEC deren Urheber eben in Methodius und erkennt deren Züge in der uns erhaltenen Übersetzung der Evvaywyń des Johannes Scholasticus in 50 Titeln 4). Als Beilage zur Evvaywyń erscheint denn auch jener griechische Scholientext, an den sich die slavischen Ergänzungen anlehnen: diese selbst aber sind nur im Zusammenhang mit der ksl. Übersetzung des Syntagmas in 14 Titeln überliefert. Trotzdem nehmen PAVLOV und BENEŠEVIČ an, daß sie ursprünglich in Verbindung mit der Zuvayayý-Übersetzung gestanden haben), und GRIVEC findet in der Überzeugtheit von diesem Zusammenhange eben das wichtigste Argument für die Zurückführung der slavischen Scholien" auf Methodius ). Für die Nachprüfung dieses Zusammenhanges bietet die Untersuchung der Sprache der slavischen Scholien" und ihr Vergleich mit der Ausdrucksweise der EvvaywyńÜbersetzung eine wichtige Handhabe: dieser Weg ist bisher kaum in seinen Anfängen beschritten worden. PAVLOV begnügte sich mit der Feststellung der hohen Altertümlichkeit des Textes der slavischen Scholien 7), GRIVEC erwies der kirchenslavischen Philologie einen namhaften Dienst, indem er, unterstützt von R. NAHTIGAL, seinen Wiederabdruck des PAVLOV'schen Scholientextes mit einer lateinischen Übersetzung und mit Anmerkungen begleitete "): im übrigen begnügte er sich mit der Feststellung einzelner beachtenswerter Ausdrücke der Scholien 9). Auch an dieser Stelle kann eine erschöpfende Untersuchung ihrer Sprache nicht versucht werden: zu ihr dürfte die Zeit erst dann gekommen sein, wenn wir für die lexikalische Chronologie

1) S. 85 ohue Beleg. In diesem Eingangskapitel sieht GRIVEC ein Zeugnis der eigenen Auffassung, vielleicht der Lehrtätigkeit des Methodius. Pravovernost sv. Cirila in Metoda a. a. O. S. 11 ff. Eine bemerkenswerte Parallele zu der Lehre von den sechs Konzilien in der Form, wie sie der Schlußabsatz jenes Kapitels zeigt, bieten die ersten Seiten der Handschriften, in denen die ksl. Übersetzung der Zvvaywyn des Johannes Scholasticus enthalten ist: vgl. die Inhaltsangabe bei BENEŠEVIČ, am unten Anm. 5 a. O. S. 202 f. 2) a. a. O. S. 145. 3) S. 82. 4) S. 81. 5) PAVLOV a. a. O., BENEŠEVIČ, Sinagogà v 50 titulach i drugie juridičeskie sborniki loanna Scholastika (= Zapiski klassičeskago otdělenija Imp. Russkago Archeologičeskago Obščestva VIII), S. Peterburg 1914 S. 22, 65. 6) S. 85. 7) a. a. O.

8) S. 94-98.

9) S. 84: čistitelь <iɛɛús, dvověrie <augißolía, stroenie < Qovóμov als termini rariores, papežь, variti als formae antiquiores. Wie hoben Wert GRIVEC der sprachgeschichtlichen Untersuchung seines Materials beimißt, ergibt seine Bemerkung in seiner Anzeige meiner Nomokanonübersetzung des Methodius", Bogoslovci Vestnik III 1923 S. 296.

und die vergleichende Wortschatzkunde der kirchenslavischen Rechtsdenkmäler über eine ähnlich umfassende Materialsammlung verfügen, wie sie JAGIĆ für Teile der Bibel geschaffen hat '); erst dann wird es möglich sein, auch kleineren Denkmälern, wie den slavischen Scholien, mit Sicherheit ihre Stellung in der Sprachgeschichte zuzuweisen. Für das erste mögen die folgenden Feststellungen die Bewertung der sprachlichen Stellung der Scholien erleichtern:

1. Wie schon GRIVEC bemerkte, ist die Sprache der Scholien durchaus gleicher Art wie die der Übersetzung der übrigen Teile des Traktates, in die sie eingefügt sind, mit ihr stimmt sie in einigen charakteristischen Ausdrücken überein 2).

2. Von den übrigen Teilen der Übersetzung dieses Traktates ermöglicht das an erster Stelle vorkommende Bruchstück des 9. Kanons von Chalcedon ) den Vergleich mit den entsprechenden Stellen der Συναγωγή- und der Σύνταγμα-Übersetzung 4). Ohne wörtlich mit ihr übereinzustimmen, weist der Traktattext doch deutliche Anklänge an jene auf 5). Die Parallelen zur Syntagma-Übersetzung sind weniger auffällig ").

3. Das Bruchstück des 17. Kanons und der (unvollständige) 28. Kanon von Chalcedou 7) kommen in der kirchenslavischen EvvaywyńÜbersetzung nicht vor. Der Vergleich mit der Zuvrayua-Version *) zeigt nirgends auffällige Übereinstimmungen, dagegen im Kanon 28 deutliche Zeichen für ein höheres Alter des Traktattextes 9).

1) Entstehungsgeschichte der kirchenslavischen Sprache, Berlin 1913 S. 281-479, Zum Altkirchenslavischen Apostolus II, III (= Sitzungsberichte der Wiener Akademie 193, I, 197, I), Wien 1919, 1920.

2) Vgl. die vorletzte Anm.

3) Bei PAVLOV a. a. O. S. 147.

4) Bei I. I. SREZNEVSKIJ Obozrenie drevnich russkich spiskov Kormčej knigi (= Sbornik otdělenija russkago jazyka i slovesnosti Imp. Akademii nauk 65, II), S. Peterburg 1897, Prilož. S. 21 bzw. V. N. BENEŠEVIČ Drevneslavjanskaja Kormčaja XIV titulov bez tolkovanij I, Sanktpeterburg 1906 S. 117.

5) Besonders in der übereinstimmenden Fassung der Schlußworte i prěds těmь da pritus'a gegenüber... da prepür'aths'a der Zuvrayμa Übersetzung Lima načalsniks strojenija fur ὁ ἔξαρχος τῆς διοικήσεως gegenüber jeksarcha strojaštago crkvi der Zvvaywyn-Übertragung. Vielleicht liegt in der Scholie ein Fall späterer Verdrängung eines zunächst unübersetzt gebliebenen Fremdwortes vor.

7) Bei PAVLOV a. a. O. S. 148 f.

8) Bei BENEŠEVIČ a. a. O. S. 120 bzw. S. 125 f.

9) Das hohe Alter der Scholiensprache zeigt die Form des part. praet. act. I sakuplыšichs'a gegenüber subыravыšiichыs'a der Zuvrayua-Übersetzung; Κανών wird dort mit kanons, hier mit pravilo, ἐν τοῖς βαρβαρικοῖς dort mit V varvarьskyicha, hier mit vь poganiskyich wiedergegeben; alles das entspricht völlig dem Sprachgebrauche der Zvvaywyn-Übersetzung in seinem Verhältnis zu dem der Luvrayua-Version: vgl. H. F. SCHMID Die Nomokanonübersetzung des Methodius (unten S. 206 Anm. 9), S. 84 f., 94, 96.

[ocr errors]

4. Was die slavischen Scholien" selbst an sprachgeschichtlich bemerkenswerten Worten enthalten 1), trägt teils deutlich die Züge der ältesten Stufe der ksl. Sprachentwicklung 2); nur einzelne andere termini, die einer späteren Stufe angehören und der Evvaywyń-Übersetzung fremd sind, läßt sich nur vermuten, daß sie erst späterer Überarbeitung ihr Auftreten in den Scholien" verdanken und daß sie dort ältere Ausdrücke verdrängt haben 3): vielleicht waren sie 4) schon in der griechischen Fassung der Scholien durch andere Ausdrücke vertreten, als die in der Evvaywyn vorkommenden diese Annahme würde zu GRIVEC'S Ansicht über den nicht-konstantinopolitanischen Ursprung der Scholien stimmen.

[ocr errors]

:

Zusammenfassend ergibt sich also, daß die Sprache des ganzen Traktates der der Zvvaywyn-Übersetzung nähersteht, als der der zweifellos jüngeren 5) der Zúvrayua-Version; die Gleichzeitigkeit der Sprache des Traktates und der Evvayoorý-Übersetzung ist durchaus möglich. Daraus folgt weiter, daß, da die Traktatversion zweifellos im Zusammenhang mit der Übertragung eines griechischen Kirchenrechtsbuches entstanden ist, die Notwendigkeit einer Verbindung zwischen ihr und der Zvvaywyn-Übersetzung und, wenn man es für erwiesen erachtet, daß diese auf Methodius selbst oder seine unmittelbare Umgebung zurückgeht"), die Zurückführung auch der Traktatversion auf die Übersetzungstätigkeit des Slavenapostels, die ja in ihrem weiten Umfange keine rein persönliche gewesen ist). Wagt man es zu mutmaßen, was der

1) Zu den von GRIVEC erwähnten Worten (vgl. oben S. 200 Aum. 9) kommen noch Ausdrücke wie sv'atitelь für den Bischof von Rom, pričets für kirchliche Rechtssatzung.

2

2) Papežь und variti (vgl. JAGIĆ Entstehungsgeschichte S. 203 bzw. 283); svetitel und čistitels sind Wiedergaben von griech. isosus, wohl kaum, wie MIKLOSICH Die christliche Terminologie der slavischen Sprachen Wien 1875 S. 13 meint, als nomina agentis empfunden, sondern zu svetь bzw. čist isoos gebildet in Anlehnung an andere Entsprechungen der Suffixe griech. -vs abg.-tels (etwa yovεús roditelь); von ihnen ist s v svetitels zweifellos in einer frühen Stufe der Sprachentwicklung im Kircheuslavischen heimisch geworden (vgl. JAGIĆ Apostolus II S. 38); čistiteln ist ein Lieblingssausdruck des Suprasliensis (JAGIĆ Entstehungsgeschichte S. 309) aber auch der Σύν Tayua-Übersetzung (SREZNEVSKIJ, Materialy dlja slovarja drevne-russk. jazyka III Sp. 1528). Vielleicht ist das Wort, das deutlich seine Zugehörigkeit zu der Gruppe später Ersatzworte für zunächst unübersetzt gebliebene Fremdausdrücke verrät, von ihr aus gelegentlich der Einfügung des Traktates in die Reibe ihrer Beilagen in diesen und darauf auch in die slavischen Scholien" eingedrungen und hat die Stelle eines älteren Ausdruckes eingenommen: (über die mutmaßliche Häufigkeit eines derartigen Vorganges in der Evvaywyn-Übersetzung vgl. SCHMID a. a. O. S. 114ff.). Ob die Bedeutungspräzisierung svetitelь-Bischof, die in manchen ksl. Denkmälern deutlich zutage tritt (vgl. SREZNEVSKIJ Materialy s. v.), hier empfunden wurde, muß dahingestellt bleiben. 3) Vgl. vorige Anin.

4) Das Folgende dürfte insbesondere von prichts, Beschluß' gelten, in dieser Bedeutung kennt das Wort auch die Zuvrayua-Übersetzung (vgl. SREZNEVSKIJ a. a. O. s. v.). 5) Unten S. 208.

6) Vgl. unten S. 207.

7) Vgl. Vita Methodii c. XV.

Meister, was ein Gehilfe geschaffen haben mag, dann wird man in den „slavischen Scholien am ehesten den Geist des Heiligen erkennen.

[ocr errors]

Durchschlagende Beweise für die Richtigkeit der GRIVEC'schen Anschauung verinag die philologische Untersuchung der Scholien auf den ersten Hieb nicht zu bringen. Doch dürfte auch die Feststellung schon nicht ganz wertlos sein, daß der kühne Gedankenbau des Laibacher Forschers sprachwissenschaftlicher Nachprüfung stand hält.

II. Vom Standpunkte des Rechtshistorikers aus tritt THEODor SATURNÍK, ein Schüler deş Meisters osteuropäischer Rechtsgeschichte KAREL KADLEC, in einer äußerst dankenswerten Untersuchung der Rezeption des byzantinischen Rechtes bei den Slaven 1) an die Betrachtung der slavischen kirchenrechtlichen Übersetzungen heran: im Vordergrunde seines Interesses stehen freilich die Denkmäler, die aus den weltlichen byzantinischen Gesetzbüchern, aus Ekloga und Prochiron, geschöpft haben). So bietet denn der den slavischen Nomokanonübersetzungen als solchen gewidmete Abschnitt 3) im wesentlichen nur eine Übersicht der Ergebnisse früherer Forschung, soweit sie dem Verfasser zugänglich und bekannt waren: trotzdem in dieser Einschränkung das Bedauern darüber zum Ausdrucke kommen muß, daß SATURNÍK nicht nur wichtigste Untersuchungen seines Gegenstandes fremd geblieben 4), sondern ihm auch die Ausgaben der beiden ältesten slavischen Nomokanonübersetzungen 5) unbekannt sind, darf doch dieses Kapitel als beste Übersicht über dieses Gebiet dem, der eine rasche Orientierung anstrebt, empfohlen werden. Die eingehende Untersuchung des selbständigsten Denkmals der kirchenslavischen Rechtsliteratur, des Zakonь sudnyi l'udьmь, in seinem Verhältnis zur byzantinischen Ekloga, veranlaßt SATURNÍK dann noch einmal, auf die slavische Übersetzung des Scholasticus-Werkes zurückzukommen "): jenes Rechtsdenkmal bildet, in seiner ältesten überlieferten Gestalt, eine Beilage“ der kirchenslavischen Zvvaywyń-Übersetzung 7). Diese Tatsache genügt SATURNÍK, um die ursprüngliche Verbundenheit beider Texte als erwiesen anzu

1) THEODOR SATURNÍK Přispěvky k šiření byzantského práva u Slovanů (= Rozpravy České Akademie věd a umění. Třida I, čislo 64), v Praze 1922. Wichtig für die ksl. Philologie ist der Neudruck des Zakout syduyi l'udimь in der erweiterten, zuerst von DUBENSKIJ veröffentlichten Gestalt zusaminen mit seinen mutmaßlichen byzantinischen Quellen und besonders das Glossar der Rechtstermini zu den drei behandelten ksl. Denkmälern mit Angabe der griechischen Entsprechungen. 2) So die Vorrede S. 3. 3) S. 15-22.

4) So, außer BENEŠEVIČ grundlegendem Scholasticus-Werk (vgl. oben S. 200 Anm. 5) die unten (S. 205 Anm 5) noch zu erwähnende Untersuchung von ZLATARSKI, von älteren Beiträgen die Ausführungen von GOLUBINSKIJ SOBOLEVSKIJ und JAGIĆ (zitiert bei SCHMID a. a. (). S. 8f.).

5) Vgl. oben S. 201 Anm. 4.

6) S. 57 f.

7) In der sog. Ust'užskaja Kormčaja des Moskauer Rum'aucev-Museums: vgl. die Übersicht über deren Inhalt bei BENEŠEVIČ Johannes Scholasticus S. 202-210.

sehen so wird ihm die Bestimmung des Zeitpunktes der Entstehung jener Übertragung maßgebend für die Beantwortung der Frage nach der Entstehungszeit des Zakonь sudnyi l'udьmь. Schon dieser Gedankengang enthält den verhängnisvollen Irrtum, an dem SATURNÍK's ganze Beweisführung in diesem Punkte krankt: in dem ganzen bunten Inhalt der kirchenrechtlichen Sammelhandschrift, in der neben viel Jüngerem auch die ksl. Evvaywyń-Übersetzung überliefert ist 1), glaubt er die ksl. Übersetzung des Scholastikus-Nomokanons erkennen zu sollen. Daß diese Sammlung, die manche viel jüngere Teile enthält, nicht auf Methodius zurückgeht, war leicht zu beweisen 2): die Polemik geht aber ins Leere, da derartiges natürlich nie behauptet worden ist. Auch die überlegene Skepsis, mit der SATURNÍK das Zeugnis der pannonischen Methodiuslegende über die Nomokanonübersetzung ihres Heiligen abtut), bleibt völlig unfruchtbar. So fällt es denn SATURNÍK nicht schwer, die Regierungszeit des Bulgarencaren Simeon, in die er schon aus anderen Gründen die Entstehung des Zakonь sudnyi l'udыmь verlegen zu müssen geglaubt hatte 4), als Frühgrenze für die Entstebung der Scholasticus-Übersetzung in Anspruch zu nehmen 5). Kennzeichnend ist es, daß der Verfasser auch nicht mit einem Worte die Möglichkeit erwähnt, durch eine Untersuchung der Sprache der Scholasticus-Übersetzung Klarheit über deren Entstehungszeit zu gewinnen ®).

III. Auch der hervorragende Kenner und Erforscher des altbulgarischen Rechtes, STEFAN S. BOBČEV, hat kürzlich wieder der Frage nach der Entstehung der slavischen Nomokanonübersetzungen seine Aufmerksamkeit gewidmet "). Schon früher hatte BOBČEV seinem Vertrauen in die Erzählung der Legende, daß die älteste Übertragung eines kirchenrechtlichen Textes auf Methodius zurückgehe, Ausdruck gegeben 8): an dieser Meinung hält er, trotz BRÜCKNER'S und SATURNÍK's Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Legende, durchaus fest ).

1) Vgl. vorige Anm. Über die Buntheit des Inhalts der Usť ̋užskaja Kormčaja vgl. SREZNEVSKIJ Obozrěnie a. a. O. S. 113 f., 134.

2) a. a. O.

3) S. 58: Pannonská legenda zůstává pro posouzení otázky vzniku prvního slovanského nomokanonu tím, čím byla již od svého počátku - pouhou legendou. Bezeichnend die naive Oberflächlichkeit der Begründung für dieses Urteil: Nehledíc však k tomu, že sv. Methodius zemřel na Moravě a že tedy jihoslovanské prameny z doby dávno po jeho smrti nemohou míti naprosté spolehlivosti o jeho činnosti...

4) S. 50.

5) S. 57.

6) Für die Bestimmung der Entstehungszeit des Zakonь sudayi l'udimь will er freilich, mit BLAGOJEV, philologischer Untersuchung maßgebendes Gewicht zuerkennen: S. 50 f.

7) S. S. BOBČEV Sv. Kiril i Metodij i naj-ranijat starobыlgarski nomokanon. (Rěčь, četena ot g. G. GUBIDELNIKOV na túrž. Sobranie na Slavjanskoto Družestvo na 11 24 Maj 1922 g.) Einzeldruck dieses Titels, Sofia, Mai 1923.

.

8) Starobulgarski pravni pametnici, Sofia 1903 S. 134. Istorija na starobulgarskoto pravo, Sofia 1910 S. 124-127.

9) S. 6.

« PrejšnjaNaprej »