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NIEDERLE zu lästigen Wiederholungen auf den Seiten, die der Germanisation der einzelnen slavischen Stämme gewidmet sind1). Dabei stellen sich dann öfters unangenehme Abweichungen gegenüber dem früher Gesagten ein 2).

WO NIEDERLE vom Sorbenlande spricht3), vermißt man eine Unterscheidung der verschiedenen Siedlungsräume dieses Gebietes; die Entwicklung ist in den Kernlanden sorbischer Siedlung 4), in den Marken und Diözesen Meißen und Merseburg mit ihrer blühenden, im Slavischen Volkstum wurzelnden Burgwardverfassung 5), ihrem Netze von Burgwardpfarren) eine ganz andere gewesen als in den Randgebieten, dem südwestlichen, der Mark und Diözese Zeitz (= Naumburg) mit seinen kleinen, in ungelichtete Waldmassen eingebetteten Siedlungsherden), und dem nordwestlichen, den nicht in die Markenverfassung einbezogenen) Sorbengauen, die im Verbande der Magdeburger Erzdiözese lange halb heidnisch blieben") und in denen es dann im 12. Jahrh.

schöpft vielfach aus sehr trüben Quellen; von der kolonisationsgeschichtlichen Forschung der letzten Jahre weiß ihr Verfasser nichts. Wenn er (S. 223) schreibt: La tedeschizzazione degli Slavi di Germania avvenne con la violenza, so steht das im offenem Widerspruch zu NIEDERLE's verständiger Bemerkung (S. 165): Germanisace ... nebyla násilná, während die vorausgehenden allgemeinen Ausführungen des čechischen Forschers GIUSTIS Auffassung zu rechtfertigen scheinen. Charakteristisch für GIUSTIS' Arbeitsweise ist seine Bibliographie (S. 233 f.): unter den Quellenwerken erscheinen Pytheas, deutsche Chronisten, arabische Reisendo, Papstbriefe nicht aber die Urkundenbücher des wendischen Siedlungsgebietes!

1) S. 169-180.

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2) Wie verträgt sich z. B. das über den Missionseifer der sorbenländischen Bischöfe Gesagte (S. 169) mit der oben S. 409 Anm. 3 beanstandeten Behauptung?

3) S. 169-172.

4) Zur Verdeutlichung dieses Begriffes vgl. namentlich A. HENNIG'S Buch und Karte, angeführt oben S. 397 Anm. 3.

5) Über sie vgl. zuletzt R. KöтZSCHKE, Sorbenmarken, a. a. O.

6) Über sie vgl. SCHMID a. oben S. 405 Anm. 5 a. O., vorher Kötzschke, Leipzig in der Geschichte, und BÖNHOFF Daleminzerguu, beide oben S. 397 Anm. 3 genannt.

7) Vgl. LEO, a. oben S. 397 Anm. 3 a.

O., S. 11 ff.

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8) Vgl. die Gaubezeichnung Mezumroka zwischen den Marken", auf die BRÜCKNER a. a. O., Slavia II, S. 383 Anm. 1 hinweist.

9) Vgl. SCHMID a. a. O., S. 149.

zu jenen bekannten Fällen der Vertreibung „ungläubiger" Slaven zugunsten deutscher Siedler kam1). Die slavische Altertumskunde fände hier ein reiches Arbeitsfeld: NIEDERLE bietet uns nur einige ziemlich allgemein gehaltene Ausführungen über die Zurückdrängung der Slaven, meist an Hand der nicht zuverlässigen Wendengeschichte von BOGUSŁAWSKI-HÓRNIK2). Diese bildet auch die Hauptquelle für NIEDERLE's Ausführungen über die Lausitzen3): und es ist auffällig, daß sich der čechische Forscher von ihr verleiten läßt, in die Goldene Bulle Karls IV. allerlei hinein zu interpretieren, was nicht darin steht 4). Überhaupt wird der Einfluß der böhmischen Herrschaft im Mittelalter auf die Erhaltung des Lausitzer Wendentums bedeutend überschätzt3): wenn die Zugehörigkeit zu Böhmen den Sorben

1) Diese Fälle aber auch nur sie verzeichnet J. PILK in seinem Aufsatze Podtłočenje Serbowstwa při Modle, Solawje a srjedźnym Łobju, Časopis Maćicy Serbskeje LIII 1900, S. 73. den NIEDERLE S. 170 Anm. 3

und öfter anführt.

2) Historija serbskeho naroda, Budyšin 1884.

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3) S. 171 f.

4) S. 171, in offenbarem Mißverstehen des obersorbischen Textes von BOGUSŁAWSKI-HÓRNIK, der S. 80 den Passus der Bulle richtig übersetzt, seinen Inhalt aber a. a. O. und S. 95 schief wiedergibt; von der Verpflichtung von Priestern und Grafen zum Erlernen der wendischen Sprache (so NIEDERLE a. a. O.) steht in der Goldenen Bulle kein Wort: wohl bringt sie in cap. XXXI (ed. KARL ZEUMER, Quellen und Studien zur Verfassungsgeschichte des Deutschen Reiches II 2, Weimar 1908, S. 47 f.) das Gebot, daß die Kurprinzen auch im Slavischen unterrichtet werden sollten. Die Bestimmung erfolgte, wie das Gesetz ausdrücklich hervorhebt, um die allseitige Verwendbarkeit der zukünftigen Säulen des Reiches" in dessen Angelegenheiten zu fördern (vgl. dazu ZEUMER a. a. O. II 1, S. 108f.); freilich hatte sic außer für den böhmischen Thronfolger für die Erben von Sachsen (das askanische Herzogtum Sachsen mit Wittenberg als Mittelpunkt hatte noch zur Reformationszeit starke Reste wendischer Bevölkerung) und Brandenburg sehr reale Bedeutung, war jedoch für die Lausitz recht gleichgültig; richtig darüber PÁTA, Luzice, Budyšin 1920, jetzt auch in bulgarischer Übersetzung von ST. OGNJANOV, Sofia 1924 (= Slavjanska biblioteka, godina IV, No. 2-3), mit einem über die Literatur des Gegenstaudes gut orientierenden Nachwort von N. BOBČev; vgl. dazu auch, was PATA in seiner Abhandlung über den Anteil der čechoslovakischen Kultur an der Wiedergeburt der Lausitzer Wenden, Slavia II 1923/24, S. 343 ff., über die Ansichten Früherer über jene Bestimmung ausführt.

5) So, außer von NIEDERLE und der großen Mehrzahl der slavischen

wenden in ausschlaggebender Weise zugute gekommen ist, so war das zur Reformationszeit und aus Gründen, die mit der ethnischen Verwandtschaft der Völker nichts zu tun haben1). Der Hauptmangel des ganzen sorbenländischen Abschnittes ist die Nichtbeachtung der gesamten neueren, gerade für dies Gebiet so reich erblühenden kolonisationsgeschichtlichen Forschung2).

Kolonisationshistoriker u. a. auch vou LAMPRECHT, Deutsche Geschichte III', Leipzig 1913, S. 375. Vorsichtiger wieder PATA, Luzice, a. a. O.

1) Da die Lausitzer zur Reformationszeit in dem König von Böhmen einen katholischen Landesfürsten hatten, kam es hier nicht zu einer straffen Organisation des evangelischen Kirchenregiments wie etwa in den benachbarten kursächsischen Landen: so konnte das Wendische in den eigentlich nur von ihren Patronen abhängigen Kirchen der dem neuen Glauben zugewandten lausitzischen Herrschaften sich die Stellung im gottesdienstlichen Gebrauche erringen, die so wesentlich zu seiner Erhaltung beigetragen hat. Daß andrerseits das Bautzener Kapitel, das seit 1293 die sorbische Sprache in Predigt und Seelsorge gefördert hatte (vgl. die Regesten von 1233-1413 bei J. PILK, Přinosk k stawiznam serbskeho duchowustwa w Budyšinje, Časopis Mačicy Serbskeje LIII 1900, S. 50 f.) und die Klöster Marienstern, Mariental und Neuzelle mit ihren Hintersassen der katholischen Kirche erhalten blieben wieder eine Folge der Zugehörigkeit des Landes zu Böhmen war ebenfalls von besonderer Bedeutung für das Wendentum der Lausitzer, das heute noch in seinen katholischen Dörfern am lebenskräftigsten ist (vgl. Go. H. MÜLLER, Über das Sprachgebiet der Wenden, Mitt. d. Vereins f. Erdkunde in Dresden III 2 1921, S. 223, 225 und Karten). Die seit dem 13. Jahrh. rege Fürsorge des Bautzener Stiftes für die Erhaltung der wendischen Sprache wandelte sich nach der Reformation in den Anspruch auf das auschließliche Recht ihrer Verwendung in Predigt und Seelsorge. Jetzt konnte Prag als natürlicher Stützpunkt der katholischen Diaspora in den Lausitzen auch kulturelle und weiterhin nationalpolitische Bedeutung für das Wendentum gewinnen. Näheres über diese Zusammenhänge in anderem Rahmen.

2) Von der reich erblühteu, oben S. 397 Anm. 3 erwähnten „Kulturresteforschung" kennt NIEDERLE nur LEO's Untersuchungen, schöpft freilich deren Inhalt nicht aus. Aber auch wichtige Beiträge zur Kolonisationsgeschichte im engsten Sinne bleiben NIEDERLE unbekannt, so etwa OTTO H. BRANDT, Die Kolonisation des Gebietes des jetzigen Herzogtums Sachsen-Altenburg im frühen Mittelalter, Zeitschr. d. Vereins f. thüring. Gesch. u. Altertumskunde XXX 1915, S. 1 ff., HERB. SCHÖNEBAUM, Die Besiedelung des Alteuburger Ostkreises (= Beiträge zur Kultur- u. Universalgeschte 39, N. F. 4), Leipzig 1917, A. WANDSLEB, Die deutsche Kolonisation des Orlagaues, Zeitschr. d. Vereins. f. thüring. Gesch. N. F., 4. Supplementheft 1911. Erwähnung und Verwertung hätte auch verdient die brauchbare Sammlung wendischer Worte aus dem mittelalterlichen Urkundenmaterial von J. PILK, Někotre

Bedeutend besser sind die den übrigen germanisierten westslavischen Stämmen gewidmeten Abschnitte ausgefallen, am besten. der die Pommern behandelnde1), für den NIEDERLE in v. SOMMERFELD 2) einen zuverlässigen Führer hatte3). Auch das über die Abotriten beigebrachte Material 4) ist reichhaltig und -ößterteils wertvoll; leider hat NIEDERLE dem oberflächlichen OHNESORGE 5) auch viel Unstichhaltiges entnommen). Ja er verstaroserbske słowa ze srjedźowěkowych lisćinow, Časopis Maćicy Serbkeje LIV 1901, S. 125 ff. und des gleichen Forschers oben Anm. 1 genannte Regestensammlung. 1) S. 178-180.

2) Geschichte der Germanisierung des Herzogtums Pommern oder Slavien bis zum Ablauf des 13. Jahrh., Staats- und sozialwissenschaftl. Forschungen XIII, Leipzig 1896.

3) Freilich vermißt man auch hier die Berücksichtigung neuester Forschungen, so auch derer der Russen JAKOVENKO und BREČKEVIČ (vgl. über sie den II. Teil dieses Aufsatzes).

4) S. 173-175.

5) Vgl. oben S. 399 Anm. 2.

6) Völlig irreführend ist bei NIEDERLE die Aufzählung der holsteinischen Gebiete im Zusammenhange mit der Erwähnung des Ratzeburger Zehntregisters, das natürlich für sie nichts ergeben kann, S, 174 mit Anm. 3. Daß seine Nachweise für späte slavische Bevölkerungsreste in Lübeck nicht überzeugend sind, hatte OHNESORGE a. a. O., S. 349, anerkannt: das hätte NIEDERLE erwähnen sollen. Aber auch die Zeugnisse, die jener für unanfechtbar hält, sind vielfach von recht zweifelhafter Beweiskraft: so beruht die von NIEDERLE übernommene Behauptung, daß Fehmarn noch im 14. Jahrh. slavische Bewohner hatte, allein auf den Personennamen einer Urkunde von 1329 (O¤NESORGE, a. a. O., S. 329 ff.), von denen aber wohl kaum ein einziger slavisch sein dürfte. Ganz töricht ist natürlich ОHNESORGES Schluß auf wendische Bevölkerung aus der Erwähnung von slavicalis moneta (a. a. O., S. 126 und öfter, NIEDERLE, S. 174 Anm. 3): es handelt sich um in den Nachbargebieten zirkulierendes mecklenburgisches oder pommersches Geld. Wo kämen wir hin, wenn wir aus dem so häufigen Vorkommen von böhmischen oder polnischen Münzen im mittelalterlichen Urkundenmaterial derartige Schlüsse ziehen wollten! Auch an dem ungeheuerlichsten Mißgriff OHNESORGES wird NIEDERLE mitschuldig, indem er dessen Nachweis slavischer Spuren im Gaue Faldera verwertet, dessen Hauptstütze ein völlig mißverstandener Text ist: Die visio Godescalci von 1190, das Werk eines Stiftsherrn von Neumünster, erwähnt eine Anzahl von conversi nostri, natürlich laikale Stiftzugehörige im Sinne der Laienbrüder (vgl. über den Sprachgebrauch Du CANGE, Glossarium mediae et infinae latinitatis s. v. conversi; das Vorkommen von Laienbrüdern bei Stiftern erwähnt z. B. SCHRÖDER-V. KÜNSSBERG, Lehrbuch der deutschen Rechtsgeschichte, Berlin 1922, S. 476.) OHNESORGE sieht in ihnen (a. a. O., S. 366 f. Anm. 606). neu bekehrte Slaven!

traut sich seiner Führung sogar in Brandenburg an1) zu seinem großen Schaden, da hier auch OHNESORGE'S Routine versagt2). So ist die den Ljutizen gewidmete Seite, vor allem auch in ihren Literaturangaben 3), eine der schwächsten des Abschnittes). Brauchbarer ist wieder, was NIEDERLE über die Dravehner im Lüneburgischen sagt 5), freilich verfällt auch er") in den Fehler,

1) S. 175 f.

2) OHNESORGE (a. a. O., S. 346 ff.) und NIEDERLE schöpfen ihre Kenntnis der urkundlichen Überlieferung des 12. Jahrh. allein aus H. KRABBO's Abhandlung: Deutsche und Slaven im Kampfe um Brandenburg, 41./42. Jahresbericht des hist. Vereins zu Brandenburg a. H. 1910, der natürlich ganz bestimmte räumlich eng umschriebene Ziele verfolgt. So entgehen ihnen manche der wichtigsten Zeugnisse, die ganz übersichtlich PERWOLF a. oben S. 401 Anm. 5 a. O. zusammengestellt hatte.

3) Auch auf diesem Gebiete ist NIEDERLE die gesamte neuere Forschung unbekannt geblieben, darunter grundlegende Werke wie CURSCHMANN's Diözese Brandenburg (vgl. oben S. 403 Anm. 2), v. SOMMERFELD's Beiträge zur Verfassungs- und Ständegeschichte der Mark Brandenburg im Mittelalter I (in den Veröffentl. d. Vereins f. d. Gesch. d. Mark Brandenburg), Leipzig 1904, Monographien mit lokal umgrenzten Untersuchungsgebiet, aber weit über dieses hinausragender Bedeutung, wie W. HOPPE, Kloster Zinna, München 1914, und W. LUCK, Die Prignitz, Leipzig 1917 (beide Schriften in der zuletzt erwähnten Sammlung); auch die kolonisationsgeschichtliche Forschung im engsten Sinne ist wieder nicht berücksichtigt: so ALBR. ERNST, Kritische Bemerkungen zur Siedlungsknnde des deutschen Ostens, vornehmlich Brandeuburgs, Forschung zur brandenburg. u. preuß. Gesch. XXIII 1910, S. 323 ff., O. STRUVE, Die deutschen Siedlungen in der Mark Brandenburg unter den Askaniern, Jahresbericht der Oberrealschule iu Steglitz 1904; dazu neuerdings das oben S. 401 Anm. 2 erwähnte Buch von BRUNS-WÜSTEFELD.

4) Aber auch hier wieder vermißt man jeden Versuch, Fragen zu fördern, die recht eigentlich der slavischen Altertumskunde angehören: so werden auch hier die Kietze (vgl. oben S. 409 Anm. 2) erwähnt, diesmal ohne jede weiterführende Bemerkung. Vor allem aber wäre die Frage zu erörteru gewesen, ob wir mit der Möglichkeit eines kulturellen Einflusses der Polen auf die Ljutizen zu rechnen haben: einzelne Zeugnisse berechtigen zu einer derartigen Annahme.

5) S. 176-178. Erwähnung verdient hätte der bisherige einzige Versuch, die politische Geschichte eines Teiles des Drawähns im Zeitalter der ostdeutschen Kolonisation und im Zusammenhang mit dieser zu untersuchen, W. MEYER-SEEDORF, Geschichte der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg, Jahrbücher d. Vereins f. mecklenb. Gesch. LXXVI 1911, S. 1-160.

6) Vgl. oben S. 401 Anm. 3.

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