... 24, 25 und 27 bezeichneten Schiffe und Boote gewähren den Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen ohne Unterschied der Nationalität Hilfe und Beistand. Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, diese Schiffe und Boote zu keinerlei militärischen... Das internationale Seerecht: ein Handbuch für den K.U.K. Seeofficier - Stran 115 avtor: Ferdinand Ritter von Attlmayr - 1903 - 611 strani Celotni ogled -
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