Abhandlungen ...: H. 4.] Heinemann, H. Die Binding'sche Schuldlehre ... 1889, Količina 11889 |
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Stran 42
... Gericht schwer erbringen lassen . Wenn etwa ein Ehe- gatte mehrmals im angeheiterten Zustande mit demselben Schankmädchen den Beischlaf vollzogen hat , wie will man da feststellen , ob der „ Entschluss " ( an und für sich ein ...
... Gericht schwer erbringen lassen . Wenn etwa ein Ehe- gatte mehrmals im angeheiterten Zustande mit demselben Schankmädchen den Beischlaf vollzogen hat , wie will man da feststellen , ob der „ Entschluss " ( an und für sich ein ...
Stran 10
... gericht- liches Urteil auf dieselbe erkannt wird . In letzterer Hinsicht heisst es : Kommen hiernächst Umstände vor , welche die Entlassung des Arrestanten aus irgend einem Grunde bedenklich machen , so müssen die Vorgesetzten der ...
... gericht- liches Urteil auf dieselbe erkannt wird . In letzterer Hinsicht heisst es : Kommen hiernächst Umstände vor , welche die Entlassung des Arrestanten aus irgend einem Grunde bedenklich machen , so müssen die Vorgesetzten der ...
Stran 12
... Gericht jedes mal mit auf dieselbe erkennen muss ; und da HÄLSCHNER im letzteren Falle Nebenstrafe annimmt , so müsste er auch im ersteren deren Vorhandensein zugestehen . Während wir daher die „ durch richterliches Urteil anzuordnende ...
... Gericht jedes mal mit auf dieselbe erkennen muss ; und da HÄLSCHNER im letzteren Falle Nebenstrafe annimmt , so müsste er auch im ersteren deren Vorhandensein zugestehen . Während wir daher die „ durch richterliches Urteil anzuordnende ...
Stran 22
... Gericht des Anstaltsbezirkes ; die Strafe wird immer im Arbeitshause verbüsst 16 ) . Durchaus nicht im Sinne des ganzen Gesetzes , welches mit gutem Recht die Einsperrung im Arbeits- hause von einem gerichtlichen Strafurteil abhängig ...
... Gericht des Anstaltsbezirkes ; die Strafe wird immer im Arbeitshause verbüsst 16 ) . Durchaus nicht im Sinne des ganzen Gesetzes , welches mit gutem Recht die Einsperrung im Arbeits- hause von einem gerichtlichen Strafurteil abhängig ...
Stran 34
... Gericht wegen der Gefährlichkeit derselben die Ergreifung von Sicherheitsmassregeln nach ihrer Entlassung für nötig hält . " Auf „ Mitteilung " des erkennenden Gerichtes hin darf in diesem Falle das Ministerium des Innern die Detention ...
... Gericht wegen der Gefährlichkeit derselben die Ergreifung von Sicherheitsmassregeln nach ihrer Entlassung für nötig hält . " Auf „ Mitteilung " des erkennenden Gerichtes hin darf in diesem Falle das Ministerium des Innern die Detention ...
Pogosti izrazi in povedi
allgemeinen Ansicht Anstalt Arbeit Arbeitshaus ausdrücklich Begriff Behörde beiden BERNER besonders Besserung Bestimmungen Bestrafung Bettler Bewusstsein der Rechtswidrigkeit BINDING BINDING's code pénal daher DALKE Delikt Detention Dolus Einsperrung einzelnen endlich Entlassung Entwurf Erfolg erforderlich erst Fahrlässigkeit Fall folgenden Gefahr Gefängnis Gericht Gesetz Gesetzbuch Gesetzgeber giebt Grund HÄLSCHNER Handelsgesetzbuches Irrtum Jahre Kausalität keit Kenntnis korrektionelle Nachhaft Korrigenden Krieges Landespolizeibehörde lediglich Lehrbuch letzteren lich Lieferanten Lieferung LISZT Massregel Motive muss Nebenstrafe Nichterfüllung norddeutschen Bund Norm notwendig öffentliche OLSHAUSEN Paragraphen Personen Polizeiaufsicht Polizeibehörde polizeiliche praktischen Präsumtion Preussen preussischen preussischen Strafgesetzbuchs Recht rechtlichen Rechtsgüter Rechtsirrtum Rechtsunkenntnis Reichsgericht Reichsstrafgesetzbuch Richter richtig römische Recht Rückfall Satz Schaden Schuld soll Staaten Standpunkt strafbaren Handlung Strafbestimmung Strafe Strafgesetz Strafgesetzbuch Strafrecht Tapiau Teil Thatbestand Thäter Thatsache thun Ueber Uebertretungen Ueberweisung Umstände Unkenntnis unserer Frage Unterlieferanten Urteil Verbrechen Verbüssung Vergehen Verletzung verschiedenen Vertrag Vertragsbruch vielmehr Vorsatz Weise wesentlichen Willen wohl wollen Worte Zuchthaus Zurechnungsfähigkeit Zustand Zwangsarbeitshaus Zweck
Priljubljeni odlomki
Stran 5 - Where any person -wilfully and maliciously breaks a contract of service or of hiring, knowing or having reasonable cause to believe that the probable consequences of his so doing, either alone or in combination with others, will be to endanger human life, or cause serious bodily injury, or to expose valuable property whether real or personal to destruction or serious injury...
Stran 15 - Tous individus chargés, comme membres de compagnie ou individuellement, de fournitures, d'entreprises ou régies pour le compte des armées de terre et de mer, qui sans y avoir été contraints par une force majeure, auront fait manquer le service dont ils sont chargés, seront punis de la peine...
Stran 15 - Si des fonctionnaires publics, ou des agents préposés ou salariés du gouvernement, ont aidé les coupables à faire manquer le service, ils seront punis de la peine des travaux forcés à temps, sans préjudice de peines plus fortes en cas d'intelligence avec l'ennemi.
Stran 21 - Les vagabonds ou gens sans aveu sont ceux qui n'ont ni domicile certain, ni moyens de subsistance, et qui n'exercent habituellement ni métier ni profession.
Stran 70 - Ist eine der in den ßtz 321 bis 324 bezeichneten Handlungen aus Fahrlässigkeit begangen worden, so ist, wenn durch die Handlung ein Schaden verursacht worden ist, auf Gefängnis bis zu einem Jahre und, wenn der Tod eines Menschen verursacht worden ist, auf Gefängnis von Einem Monat bis zu drei Jahren zu erkennen.
Stran 29 - Non è punibile colui che nel momento in cui ha commesso il fatto, era in tale stato di deficienza o di morbosa alterazione di mente da togliergli la coscienza dei propri atti o la possibilità di operare altrimenti. Il giudice può tuttavia ordinare che sia ricoverato in un manicomio criminale o comunale per rimanervi sino a che l'Autorità competente lo giudichi necessario.
Stran 123 - Wenn die Strafbarkeit einer Handlung abhängig ist entweder von besonderen Eigenschaften in der Person des Thäters oder desjenigen, auf welchen sich die That bezog, oder von den besonderen Umständen, unter welchen die Handlung begangen wurde, so ist eine solche Handlung demjenigen als Verbrechen oder Vergehen nicht zuzurechnen, welchem jene Verhältnisse oder Umstände zur Zeit der That unbekannt waren".
Stran 16 - Quoique le service n'ait pas manqué, si, par négligence, les livraisons et les travaux ont été retardés, ou s'il ya eu fraude sur la. nature , la qualité ou la quantité des travaux ou main-d'œuvre ou des choses fournies, les coupables seront punis d'un emprisonnement de six mois au moins et de cinq ans au plus, et d'une amende <jui ne pourra excéder le quart des dommages -intérêts, ni être moindre de cent francs.
Stran 15 - ... de terre et de mer, qui, sans y avoir été contraints par une force majeure, auront fait manquer le service dont ils sont chargés, seront punis de la peine de la réclusion et d'une amende qui ne pourra excéder le quart des dommages-intérêts, ni être au-dessous de cinq cents francs ; le tout sans préjudice de peines plus fortes en cas d'intelligence avec l'ennemi.
Stran 119 - Wenn Jemand bei Begehung einer strafbaren Handlung das Vorhandensein von Thatumständen nicht kannte, welche zum gesetzlichen Thatbestande gehören oder die Strafbarkeit erhöhen, so sind ihm diese Umstände nicht zuzurechnen. Bei der Bestrafung fahrlässig begangener Handlungen gilt diese Bestimmung nur insoweit, als die Unkeuntniß selbst nicht durch Fahrlässigkeit verschuldet ist.