Nouveau recueil général de traités: conventions et autres transactions remarquables, servant à la connaissance des relations étrangères des puissances et états dans leurs rapports mutnels. Rédigé sur des copies authentiques, Količina 16Dieterich, 1858 |
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Stran 226
... anderen Enklaven und einspringenden Bezirken bleibt weitere Verständigung vorbehalten . Separat - Art . 3. ( Zu Art . 5 ) . Zur Verhinderung von Salzeinschwärzungen aus Hannover in die benachbarten Vereinsländer sind folgende Massregeln ...
... anderen Enklaven und einspringenden Bezirken bleibt weitere Verständigung vorbehalten . Separat - Art . 3. ( Zu Art . 5 ) . Zur Verhinderung von Salzeinschwärzungen aus Hannover in die benachbarten Vereinsländer sind folgende Massregeln ...
Stran 250
... anderen Regierung fungi- ren soll , nach eingeholter Genehmigung dieser Regierung - an den Betheiligten aushändigt . Diese Genehmigung ist auch in den Fällen erforder- lich , wo die Versetzung eines Beamten aus einem in das andere ...
... anderen Regierung fungi- ren soll , nach eingeholter Genehmigung dieser Regierung - an den Betheiligten aushändigt . Diese Genehmigung ist auch in den Fällen erforder- lich , wo die Versetzung eines Beamten aus einem in das andere ...
Stran 251
... anderen Staatsgebiete zum Ersatze oder zur Un- terstützung der dort fungirenden Beamten , von dem Zoll- und Steuerdirektor unmittelbar , unter gleichzeitiger Anzeige bei den betreffenden Regierungen verfügt werden . 6. Die ...
... anderen Staatsgebiete zum Ersatze oder zur Un- terstützung der dort fungirenden Beamten , von dem Zoll- und Steuerdirektor unmittelbar , unter gleichzeitiger Anzeige bei den betreffenden Regierungen verfügt werden . 6. Die ...
Stran 255
... anderen der con- trahirenden Staaten gekündigt wird , soll derselbe auf weitere zwölf Jahre , und so fort von zwölf zu zwölf Jahren , als verlängert angesehen werden . Art . 4. Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt und es sollen die ...
... anderen der con- trahirenden Staaten gekündigt wird , soll derselbe auf weitere zwölf Jahre , und so fort von zwölf zu zwölf Jahren , als verlängert angesehen werden . Art . 4. Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt und es sollen die ...
Stran 258
... anderen Seite etwa für wünschenswerth zu erachten seien , in gemeinsame Berathung zu nehmen . Diese Berathung hat den beiden Regierungen die Ueberzeugung gewährt , dass der Vertrag vom 18. Oktober 1841 nebst den dazu gehörenden ...
... anderen Seite etwa für wünschenswerth zu erachten seien , in gemeinsame Berathung zu nehmen . Diese Berathung hat den beiden Regierungen die Ueberzeugung gewährt , dass der Vertrag vom 18. Oktober 1841 nebst den dazu gehörenden ...
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Pogosti izrazi in povedi
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