Reichs-GesetzblattBüreau des Bundeskanzlers, 1875 |
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Stran 83
... Artikel 11 . Die vertragenden Theile gestatten aus- drücklich die Auslieferung mittelst Durch führung Auszuliefernder durch ihr Landes- gebiet auf Grund einfacher Beibringung eines der im Artikel 8 dieses Vertrages näher bezeichneten ...
... Artikel 11 . Die vertragenden Theile gestatten aus- drücklich die Auslieferung mittelst Durch führung Auszuliefernder durch ihr Landes- gebiet auf Grund einfacher Beibringung eines der im Artikel 8 dieses Vertrages näher bezeichneten ...
Stran 92
... Artikel enthaltenen Bestimmungen beschränken in keiner Weise das den beiderseitigen Regierungen zu stehende Recht , diejenigen im gegenwär tigen Artikel bezeichneten Gegenstände auf ihren Gebieten nicht befördern oder be stellen zu ...
... Artikel enthaltenen Bestimmungen beschränken in keiner Weise das den beiderseitigen Regierungen zu stehende Recht , diejenigen im gegenwär tigen Artikel bezeichneten Gegenstände auf ihren Gebieten nicht befördern oder be stellen zu ...
Stran 98
... Artikel 14 . Portofreie Beförderung wird nur der Korrespondenz in Postdienstangelegen heiten eingeräumt . Artikel 15 . Die auf den Austausch der Korrespon- denzen bezügliche Abrechnung wird viertel jährlich von der deutschen ...
... Artikel 14 . Portofreie Beförderung wird nur der Korrespondenz in Postdienstangelegen heiten eingeräumt . Artikel 15 . Die auf den Austausch der Korrespon- denzen bezügliche Abrechnung wird viertel jährlich von der deutschen ...
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Pogosti izrazi in povedi
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