| Johann Georg Krünitz - 1847 - 758 strani
...nicht erblich, erbpacht oder erbzinsweise ausgethan sind, nicht wieder herstellen oder erhalten könne; so ist er verpflichtet, sich deshalb bei der Kammer...einzelnen Kammern werden hierüber mit besonderer Instruktion versehen werden. §. 7. Werden die Bauerhöfe aber erblich, erbpacht oder erbzinsweise... | |
| August Meitzen - 1868 - 582 strani
...Besitzungen nicht wieder herstellen oder erhalten zu können, so ist er verpflichtet, sich desshalb bei der Kammer der Provinz zu melden, mit deren Zustimmung...sobald auf dem Gute keine Erbunterthänigkeit mehr stattfindet." In den au die verschiedenen Provinzialkammern desshalb erlassenen Instruktionen wurde... | |
| 1889 - 758 strani
...ausgethan sind, nicht wieder herstellen oder erhalten zu können, so ist er verpflichtet sich dieserhalb bei der Kammer der Provinz zu melden, mit deren Zustimmung...sobald auf dem Gute keine Erbunterthänigkeit mehr stattsindet. Die einzelnen Kammern werden hierzu mit besonderen Instruktionen versehen werden." Daß... | |
| Wilhelm Altmann - 1897 - 332 strani
...Besitzungen, welche nicht erblich, erbpacht- oder erbzinsweise ausgethan sind, nicht wiederherstellen oder erhalten zu können, so ist er verpflichtet,...sobald auf dem Gute keine Erbunterthänigkeit mehr stattfindet. Die einzelnen Kammern werden hierüber mit besonderer Instruktion versehen werden. §... | |
| Georg Friedrich Knapp - 1927 - 866 strani
...verpflichtet, sich deshalb bei der Kammer der Provinz zu melden, mit deren Zuftimmung die Zufammenziehung sowohl mehrerer Höfe in eine bäuerliche Besitzung...sobald auf dem Gute keine Erbunterthänigkeit mehr stattsindet. ') Vergl. Akten der Geh. Reg. des Gen..De»artements: Domänensachen 79 Nr. 3, betr. die... | |
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