| Carl Wilhelm von Lancizolle - 1846 - 602 strani
...zusammen. Die schon oben (§. 45. S. 313) erwähnte Bestimmung des Ediets vom 9. Oetober 1807: „Ieder Edelmann ist ohne allen Nachtheil seines Standes befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben," entfernt sich in einer zur Beeinträchtigung des Adels gereichenden Weise von den Grundsätzen, welche... | |
| Georg Heinrich Pertz - 1851 - 800 strani
...verhindert werden, hat es bei den besonderen Gesetzen sein Verbleiben. §. II. Freie Wahl des Gewerbes. Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines Standes,...ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Bürger- und auo dem Bürger- in den Vauerstand zu treten. §. III. In wie fern das gesetzliche Vorkaufs- und Näher-Recht... | |
| Prussia (Germany) - 1855 - 496 strani
...verhindert werden, hat es bei den besondem Gesetzen sein Verbleiben. , Freie Wahl des Gewerbes. §. 2. Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines...Bauer- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten. ^ In wie fern das gesetzliche Vorlaufs- und Näher-Recht annoch stattfindet.... | |
| Wilhelm Oncken - 1886 - 1094 strani
...adelige vor dem bürgerlichen Erben hatte, fielen hinweg. Ter zweite Paragraph sprach kurzweg aus: „Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines...Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer- in den Bürgerund aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten." In den Paragraphen 10. 11, 12 endlich hieß... | |
| Georg Frommhold - 1894 - 254 strani
...Besitzers begründete Einschränkung und Suspension gewisser gutsherrlichen Rechte fallen gänzlich weg. § 2 : Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu betreiben; und jeder Bürger oder Bauer ist berechtiget, aus dem Bauer- in den Bürger- und aus dem... | |
| Henry Axel Bueck - 1905 - 808 strani
...Edikt vom 9. Oktober 180? hob die ständischen Schranken auf, jeder Edelmann ist, so heißt es dort, ohne allen Nachtheil seines Standes befugt, bürgerliche...und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauern- in den Bürgerund aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten. Dem folgte dann das Edikt... | |
| Eduard Michelsen, F. Nedderich - 1911 - 244 strani
...Rechte fallen gänzlich weg. §2. Freie Wahl des Gewerbes. — Jeder Edelmann ist ohne jeden Nachteil seines Standes befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben,...und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauern- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten. Ebenso folgenreich war die... | |
| Ismar Freund - 1912 - 282 strani
...gänzlich weg . . . <z 1). Jeder Edelmann ist, ohne ollen Nachteil seines Standes, besugt, bürge» liche Gewerbe zu treiben, und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauer. in den Bülger' und aus dem Bürger' in den Bauerstand zu treten' (§ 2). Hinsichtlich der Juden hielt es... | |
| Jan Ziekow - 1997 - 764 strani
...fordern, für den ganzen Umfang Unserer Monarchie aufgehoben". 46 Edikt vom 9. Okt. 1807 (Anm. 23) §2: „Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachtheil seines...Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben". Vgl. dagegen ALR II 9 § 76: „Adliche sollen in der Regel keine bürgerliche Nahrung und Gewerbe... | |
| Gerold Ambrosius - 2001 - 236 strani
...Agrarreform vom 9.10.1807 (Oktoberedikt) bestimmte in § 2: „Jeder Edelmann ist, ohne allen Nachteil seines Standes, befugt, bürgerliche Gewerbe zu treiben;...und jeder Bürger oder Bauer ist berechtigt, aus dem Bauern- in den Bürger- und aus dem Bürger- in den Bauernstand zu treten."94 Damit wurde die Begrenzung... | |
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