Quellen zur neueren Geschichte, 16. izdajaH. Lang, 1944 |
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Stran 30
... Schuld beschlagnahmen , solange die bewegliche Habe des Schuldners zur Rückerstattung der Schuld ausreicht ; und die Bür- gen des Schuldners sollen nicht in Anspruch genommen werden , so- lange der Hauptschuldner zur Bezahlung der ...
... Schuld beschlagnahmen , solange die bewegliche Habe des Schuldners zur Rückerstattung der Schuld ausreicht ; und die Bür- gen des Schuldners sollen nicht in Anspruch genommen werden , so- lange der Hauptschuldner zur Bezahlung der ...
Stran 31
... Schuld nicht verzinst werden , solange der Erbe minderjährig ist , wessen Lehensmann er auch immer sei ; und wenn jene Schuld in Unsere Hände kommt , so werden Wir nur den im Schuldschein angeführten Betrag einziehen . [ 11 ] Und wenn ...
... Schuld nicht verzinst werden , solange der Erbe minderjährig ist , wessen Lehensmann er auch immer sei ; und wenn jene Schuld in Unsere Hände kommt , so werden Wir nur den im Schuldschein angeführten Betrag einziehen . [ 11 ] Und wenn ...
Stran 33
... Schuld , unter Aufsicht gesetzlich bestellter Mannen , jedoch so , daß nichts davon entfernt werde , bis die offenkundige Schuld an Uns bezahlt sein wird ; und der Rest soll den Testamentsvoll- streckern überlassen werden zur Ausführung ...
... Schuld , unter Aufsicht gesetzlich bestellter Mannen , jedoch so , daß nichts davon entfernt werde , bis die offenkundige Schuld an Uns bezahlt sein wird ; und der Rest soll den Testamentsvoll- streckern überlassen werden zur Ausführung ...