Quellen zur neueren Geschichte, 16. izdajaH. Lang, 1944 |
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Zadetki 1–3 od 13
Stran 30
... soll nach dem Tode ihres Ehegatten unverzüglich und ohne Schwierigkeit ihr Hochzeitsgut und Erbteil erhalten und soll nichts geben für ihre Mitgift oder ihr Ehegut oder ihre Erbschaft , die ihr Ehemann oder sie selbst am Todestage des ...
... soll nach dem Tode ihres Ehegatten unverzüglich und ohne Schwierigkeit ihr Hochzeitsgut und Erbteil erhalten und soll nichts geben für ihre Mitgift oder ihr Ehegut oder ihre Erbschaft , die ihr Ehemann oder sie selbst am Todestage des ...
Stran 31
... soll seine Ehefrau ihr Witwengut behalten und nichts von dieser Schuld zu- rückzahlen ; und wenn minderjährige Kinder dieses Verstorbenen zu- rückbleiben , so soll ihnen das gemäß dem Stand des Verstorbenen Er- forderliche ...
... soll seine Ehefrau ihr Witwengut behalten und nichts von dieser Schuld zu- rückzahlen ; und wenn minderjährige Kinder dieses Verstorbenen zu- rückbleiben , so soll ihnen das gemäß dem Stand des Verstorbenen Er- forderliche ...
Stran 33
Hörige soll genau so gebüßt werden , unter Belassung seiner landwirt- schaftlichen Betriebsmittel , wenn diese Fälle Unserer gnädigen Verfü- gung anheimfallen . Und jede der genannten Bußen soll nur unter dem Eid rechtschaffener Männer ...
Hörige soll genau so gebüßt werden , unter Belassung seiner landwirt- schaftlichen Betriebsmittel , wenn diese Fälle Unserer gnädigen Verfü- gung anheimfallen . Und jede der genannten Bußen soll nur unter dem Eid rechtschaffener Männer ...