Erftes Repertorium. Chronologisches Verzeichniß der Geseze und Verordnungen, welche im Jahrgange 1867 dieses Gesezblattes auf Inhalt Convention zwischen Oesterreich, Belgien, Spanien, den Ver- Freundschafts-, Handels- und Schiffahrts-Vertrag zwischen 12. Jänner Concessionsurkunde zum Bau und Betrieb: 12. 21. 1. einer Locomotiv-Eisenbahn zur Verlängerung der südöstlichen Staatsbahn von Marchegg über Stadlau nach Wien zur Einmündung in den Wien-Raaber Eisenbahnhof; 2. einer Eisenbahn von Stadlau über Süssenbrunn, Wolkersdorf, Mistelbach, Laa, Frischau bis zur Einmündung in die Brünn-Rossißer Bahn nächst der Butscheiner Mühle; 3. einer Zweigbahn der sub 2 genannten Linie nach Znaim und eventuell nach Horn zum Anschlusse an die Eisenbahn von Wien nach Pilsen, und 4. einer Eisenbahn zur Verbindung der Roffiger Bahn Uebereinkommen zwischen dem k. k. Finanz- und Handels- Verordnung des Ministeriums für Handel und Volkswirth- Kaiserliche Verordnung, betreffend einige Aenderungen an Verordnung des Staatsministeriums im Einvernehmen mit dem Justizministerium, wodurch die Abänderung einiger Bestimmungen des kaiserlichen Patentes vom 28. Juni 1840, betreffend die Reconstruirung des deutschen Ordens in den E. . österreichischen Staaten kundgemacht wird Kundmachung des Ministeriums des kaiserlichen Hauses und des Aeußern, betreffend den Beitritt der großherzoglich baden'schen Regierung zu dem Uebereinkommen über den gegenseitig zu gewährenden geseßlichen Schuß gegen die Verfälschung von Stämpelzeichen, Postmarken, Amtssie- geln und öffentlichen Bescheinigungen und Beglaubigun- gen, sowie von Formularien, welche zu solchen Bescheini- gungen und Beglaubigungen dienen können, ferner gegen die Verlegung zollamtlicher Waarenverschlüsse Erlaß des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Aeußern, Erlaß des Finanzministeriums, über die Ermächtigung des Gesez, in Betreff der Ausübung der, der Commission zur Verordnung des Ministeriums des Aeußern, des Staatsmini- steriums und des Ministeriums für Handel und Volks- wirthschaft, in Betreff der Durchführung des zwischen Oesterreich und Frankreich abgeschlossenen Staatsvertrages wegen gegenseitigen Schußes des Autorrechtes an Werken Concessionsurkunde für die Buschtěhrader Eisenbahn-Gesell- schaft, zum Betriebe ihrer Locomotiv-Eisenbahnen von Prag nach Wejhybka und von Kladno nach Kralup mit Einschluß der bestehenden Flügelbahnen und der, der Pra- ger Eisenindustrie-Gesellschaft gehörigen Strecke der Nu- čičer Bahn von Wejhybka bis Kladno, dann zur Umgestal- tung ihrer Pferdebahn von Wejhybka bis Pinie in eine Locomotiv-Eisenbahn, und zur Verbindung ihrer Linien mit den concessionirten Nachbarbahnen in den Richtungen gegen Lužna, Kruppa, Bubna und eventuell Smichow. Verordnung des Staatsministeriums, über die Reform der 5. Februar Erlaß des Finanzministeriums, betreffend den Eingangszoll Circular Verordnung des Kriegsministeriums, über die Durch- führung des in Wuchersachen erflossenen Gesezes vom 14. December 1866, und dessen Einführung in der Militär- Kundmachung des Finanzministeriums, über die Ermächtigung Concessionsurkunde zur Herstellung und zum Betrieb einer Erlaß des Staatsministeriums und des Obersten Rechnungs, 10. Februar Verordnung der Ministerien der Justiz und der Finanzen, betreffend die Abänderung des §. 33 der Verordnung vom 16. November 1850, über die cassenmäßige Behandlung des Waisen-, Curanden- und Depositen-Vermögens. . . Verordnung des Ministers für Handel und Volkswirthschaft, betreffend den Vollzug der kaiserlichen Verordnung vom " |